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Experten-Antwort

Klausuren im Berufsförderungswerk

von Flex04.11.2020 | 23:08
209 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich mache zur Zeit eine LTA-Umschulung in einem Berufsförderungswerk. Corona bedingt habe ich eine Online Klausur geschrieben, die auch Multiple Choice Fragen enthielt. Genutzt für den Online Zugang einen vom Berufsförderungswerk in Kooperation mit der Deutschen Telekom bereitgestellten WLAN-Hotspot, der weder verschlüsselt ist, noch irgendeine Art von Authentifizierung für den Internetzugang benötigt. Während ich für die Klausur einen unverschlüsselten WLAN Zugang genutzt habe, hätte ich eine Multiple Choice Frage damit beantworten müssen, dass beim Einsatz eines WLANs generell der Datenstrom verschlüsselt werden musss. Die geforderte Antwort weicht von den eigenen Gegebenheiten ab. Der Ausbilder findet das aber doof und mit Ihm würde es so etwas nicht geben. Eine Beschwerde wurde vom BFW bisher nicht beantwortet. Inwieweit muss man solch eine willkürliche Bewertung akzeptieren? Inwieweit wird eine solche Zwischenbewertung an den Reha-Träger weitergegeben? Wer hat eigentlich einen Vertrag über die Ausbildung mit dem Berufsförderungswerk? Nur der Reha-Träger und ich "muss" einfach hingehen und alles akzeptieren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Flex,

bei Problemen/Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Umschulung wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Fachberater für Rehabilitation.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Kläram 05.11.2020 | 00:20
Ähhh was? Sie haben eine Frage in einer Klausur falsch beantwortet und machen jetzt ein riesen Tam Tam? Aha
verwirrtam 05.11.2020 | 08:49
Sie haben aus Sicht des Prüfers eine Frage falsch beantwortet. Für mich stellt sich die Frage, warum das ein so großes Problem für Sie ist. Haben Sie wegen dieser Antwort eine schlechtere Note bekommen? Ist die Note, die Sie jetzt haben, so schlecht, dass Sie deswegen Schwierigkeiten haben? Oder haben Sie nur ein grundsätzliches Problem damit, dass Ihnen der Prüfer nicht Recht gibt? Fakt ist, dass die Antwort nicht dadurch richtig wird, dass es in der Praxis anders läuft. Wenn, dann müssten Sie sich eher über die fehlende Verschlüsselungsmöglichkeit beschweren. Sie müssen übrigens nicht an der Maßnahme teilnehmen. Niemand kann Sie dazu zwingen. Allerdings sollten Sie sich vor einem Abbruch über mögliche Konsequenzen informieren, z.B. in einem Gespräch mit Ihrem Reha-Fachberater. Und zuletzt: Maßnahmen sind in einem Vertrag zwischen Anbieter und Träger geregelt. Zu Corona-Problemen wird da allerdings noch nichts drinnen stehen.
Flexam 05.11.2020 | 21:02
Da ist der Absatz verschwunden, dass dieser eine geteilte Schlüssel unter 200 fremden Internatsbewohner keinen Schutz bietet, jeder den Datenverkehr des anderen lesen kann und sich auch selber als Telekom Hotspot ausgeben kann... Aber egal..
Flexam 05.11.2020 | 21:00
Zitat von verwirrt anzeigenausblenden
Denken Sie mal darüber nach, wie viele Schlüssel Sie zu Hause für Ihr WLAN benutzen. Richtig einen. Mit diesem authentifizieren sich sowohl der Router als auch die Geräte und er wird als Grundlage für die weitere Verschlüsselung verwendet. Im privaten Umfeld völlig Ok. Ist nicht schön, ist aber leider so. Mehr gibt die Massenmarkt WLAN Technik nicht her. Was Sie betreiben ist Buzzword Bingo. Sie verkaufen Sicherheit, wo es keine gibt. Und genau so eine oberflächliche Ausbildung mit Informatik Aussagen vom Stammtisch will ich nicht. Da brauchen Sie mir auch keinen Abbruch empfehlen. Ich hab die Genehmigung für eine Umschulung, erfülle die Voraussetzungen und das BFW hat sich verpflichtet dies zu erbringen.
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