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Experten-Antwort

Klinikumstellung im Eilverfahren

von Sl03.05.2017 | 23:58
2371 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, ich benötige dringende Hilfe bezüglich meiner von der Deutschen Rentenversicherung Bund bewilligten REHA im Eilverfahren. Im folgenden geht es darum, dass ich schon länger krankgeschrieben bin und von der Krankenkasse aufgefordert wurde, einen Rehaantrag innerhalb einer Frist von 10 Wochen zu stellen. Dieser Aufforderung bin ich nachgekommen und habe nach langer Recherche eine für mich geeignete Rehaklinik der DRB gefunden. Von meinem Wunsch- und Wahlrecht habe ich dann auch Gebrauch gemacht und das meinem REHA Antrag beigefügt. Zusätzlich habe ich noch ein ärztliches Attest von meinem Allergologen beigefügt, in dem mir meine bestehenden Allergien und Neurodermitis attestiert wurde. Bei der Krankenkasse teilte man mir seinerzeit auch mit, dass ich dieses Recht hätte, wenn ich zusätzlich zu meinen orthopädischen Problemen, an Allergien usw. leide. Die Bewilligung der Reha bekam ich am 28.04.2017 für eine Rehaklinik in Lippstadt, also nicht wie mir von der Krankenkasse versichert, weder am Meer noch im Hochgebirge. Noch am gleichen Tag habe ich Rücksprache mit meiner Krankenkasse diesbezüglich gehalten, worauf man mir sagte, ich soll eine Klinikumstellung bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, wenn ich der Meinung wäre, dass ich zur falschen Klinik soll, der Krankenkasse sollte ich das lediglich nur mitteilen ( laut Aussage der Mitarbeiterin). Gleich am 01.Mai 2017 habe ich dann den Antrag auf Klinikumstellung bei der Deutschen Rentenversicherung per Fax gestellt. Heute, 03.05.2017 habe ich das auch an meine Krankenkasse gemeldet, worauf eine andere Mitarbeiterin meinte, dass hätte ich vorher mit der Krankenkasse zu klären, bevor ich die Umstellung beantrage. Daraufhin teilte ich der Mitarbeiterin der Krankenkasse mit, dass ich das bereits am vergangenen Freitag gemacht hätte und ich laut Aussage der anderen Mitarbeitern nur noch bescheid geben sollte. Ein hin und her geschah und natürlich wußte man das nicht mehr und der Eintrag der Kollegin wäre ein anderer?,daraufhin sagte man mir, ich solle bitte das Schreiben und das zusätzliche Attest an die Krankenkasse faxen, damit das geprüft werden könnte, da ich dem Grunde nach kein Mitspracherecht hätte. Meine Frage nun, kann die Krankenkasse mir jetzt wegen fehlender Mitwirkung das Krankengeld streichen, oder was passiert jetzt? Über Antworten diesbezüglich bedanke ich mich ganz herzlich. Viele Grüße S.L

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Von fehlender Mitwirkung kann in Ihrem Fall nicht geredet werden. Ihnen steht grundsätzlich ein Wahlrecht zu (Klinik), dem jedoch nicht in jedem Fall entsprochen werden muss (Wirtschaftlichkeit). Da Sie innerhalb der zehn Wochen ab Fristsetzung den Reha-Antrag gestellt haben (§ 51 Abs.1 SGB V), sollte weiterhin bis zur Entscheidung bezüglich Ihres Antrages auf Umweisung in eine andere Klinik, Anspruch auf Krankengeld bestehen. Bitte bleiben Sie mit Ihrer Krankenkasse im Kontakt!

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7 Antworten

Useram 04.05.2017 | 06:29
Kann die Krankenkasse schon. Mehr kann Ihnen hier im Forum leider auch niemand sagen. Die Erfahrung zeigt aber (jedenfalls mir), dass bei einem einmaligen Antrag auf Klinikumstellung die Krankenkasse kein KG einstellt. Ob Ihre KK dann genauso handelt, können wir hier leider nicht sicher sagen.
=//=am 04.05.2017 | 13:18
Das ist wieder typisch Krankenkasse! Diese zahlt ja schließlich nicht die Kosten für die Reha und bzgl. einer Umeinweisung kann sie nur dann dagegen vorgehen, wenn sich durch eine Umeinweisung eine DEUTLICHE Verzögerung der Reha ergeben würde. Beispiel: Bei der jetzigen Klinik könnten Sie in 3 - 4 Wochen die Rehamaßnahme beginnen, in der "Wunschklinik" erst in 8 oder noch mehr Wochen oder Monaten. Wenn Ihre Wunschklinik für Ihre Diagnosen Allergien und Neurodermitis geeigneter ist (das ist am Meer oder in den Bergen tatsächlich besser) und nicht noch weitere Erkrankungen vorliegen, müßte dies eigentlich auch von der DRV Bund genehmigt werden. Solange über die Umeinweisung noch nicht entschieden ist, sollte sich die KK gefälligst raushalten. Lassen Sie sich nicht drohen oder einschüchtern. Da Sie den geforderten Reha-Antrag gestellt haben, sind Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen und die KK kann nicht das KG einstellen.
S.L.am 04.05.2017 | 13:56
Vielen Dank, für alle bis jetzt eingegangen Antworten. Ich sehe das genauso, zumal ich von der Krankenkasse vergangenen Freitag die Mitteilung bekommen habe, dass ich eine Klinikumstellung beantragen soll. Leider dreht die Krankenkasse das natürlich jetzt zu ihren Gunsten und streitet alles ab. Mir wurde sogar gesagt, dass hätte ich wohl falsch verstanden und wurde als blöd hingestellt. Viele Grüße, S.L.
=//=am 04.05.2017 | 14:13
Es ist piep egal, was die KK sagt und denkt. Es geht sie erst dann was an, wenn wie gesagt der Aufnahmetermin sehr viel später wäre. Obwohl - sie hatte ja auch nichts dagegen, als Sie Ihre Wunschklinik genannt hatten.
S.L.am 05.05.2017 | 10:03
Guten Morgen, habe heute den Aufnahmetermin von der zugewiesenen Rehaklinik erhalten, vom 11.05.-01.06.2017. Mit der Rentenversicherung habe ich soeben gesprochen und wegen der beantragten Klinikumstellung gesprochen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass die Krankenkasse einer Umstellung nicht zustimmen würde und ich noch einmal mit meiner Krankenkasse diesbezüglich sprechen soll. Das Gespräch mit der Krankenkasse verlief sehr unschön und mir wurde gesagt, dass einer Umstellung nur evt. zugestimmt würde, wenn ich erreiche, dass die Umstellung für eine andere Klinik im gleichen Zeitraum liegen würde! Wie soll das gehen, so etwas nenne ich persönlich Erpressung. Hat Jemand eine Idee, was ich noch machen könnte? Viele GrüßS.L.
=//=am 08.05.2017 | 09:51
Das ist ja genau das, was ich befürchtet und so geschrieben habe. Die einzige Idee, die ich noch habe, ist die Wunschklinik sofort anzurufen und nachzufragen, wann dort eine Aufnahme möglich wäre (auf Dringlichkeit hinweisen).
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