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Kostenübernahme Qualifizierung?

von Bert02.02.2007 | 00:01
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo und guten Tag Ich war nach einer Bandscheiben-OP über ein Jahr krank (mit Bezug von Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse AOK) und hatte vorher (2005) eine 9- monatige Rehamaßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, die aber zu keinem Arbeitsplatz führte. Ich habe in der Zeit Übergangsgeld von der LVA bezogen. Ca. 2 Wochen vor Ende der Maßnahme bin ich krank geworden und seit dem ohne Unterbrechung über 12 Monate bis heute. Vor der Maßnahme bekam ich Arbeitslosengeld 1, weil ich Februar 2004 nach fast 10 jähriger Tätigkeit von meiner Firma aus gesundheitlichen Gründen gekündigt worden bin. Davon habe ich noch 35 Tage Restanspruch und müsste noch ca. ein halbes Jahr dazu bekommen, weil ich über 12 Monate versicherungspflichtige Leistungen bezogen habe (Krankengeld müsste ja so eine Leistung sein?) Jetzt gehen meine 78 Wochen Krankengeldanspruch zu Ende und ich habe mich über die DIS AG (Personaldienstleistungsfirma) bei AMD beworben. Die DIS AG setzt aber für eine Weitervermittlung zu AMD eine Qualifizierungsmaßnahme voraus. Ich bekam von DIS AG auch eine Bildungseinrichtung (QFMD-Qualifizierung für Mikroelektronik Dresden ) genannt, die alle gesetzlichen Kriterien erfüllt und überall einen sehr guten Ruf hat, um eine Bildungsgutschein zu bekommen. Ich war in der Bildungseinrichtung und habe den Eignungstest zur Zulassung für die 9,5monatige Maßnahme dort überdurchschnittlich gut bestanden. Es könnte also los gehen, aber ich brauche einen Bildungsgutschein. Auf dem Arbeitsamt wird gesagt, das Arbeitsamt wäre nicht zuständig. Laut §33 und §16 des SGB 9 müßte die LVA diese Qualifizierung finanzieren. LVA macht mir nicht viel Hoffnung, weil ich erst 2005 von denen die Teilhabe am Arbeitsleben bekommen habe. Die Maßnahme jetzt beginnt am 05.März 2007. Was kann ich tun um so schnell wie möglich so einen Bildungsgutschein zu bekommen ? Ich habe gelesen das kein gesetzlicher Anspruch auf so einen Bildungsgutschein besteht. Ich hatte aber auch noch nie einen solchen. Neben dem Bildungsgutschein muss natürlich auch die Geldfrage für mein Essen, Trinken und Wohnen geklärt sein, sprich Übergangsgeld der LVA oder Arbeitslosengeld. Vor der Rehamaßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben 2005 hatte ich bei der LVA eine Umschulung beantragt, die wurde abgelehnt mit der Begründung ich wäre zu alt (ich war damals 41) und nach der Umschulung wäre ich auch zu alt und unerfahren im neuen Beruf für den Arbeitsmarkt und keine Firma würde mich nehmen und darum wäre in meinem Fall die ganze Finanzierung zu teuer. Die Maßnahme die ich statt dessen bekommen habe war ein Flop auch für alle die mit mir in dieser Maßnahme waren und das Geld war dort seitens der LVA wirklich raus geschmissen. Jetzt habe ich mir selbst alle Vorraussetzungen für einen Neuanfang auf gebaut (habe eine Personaldienstleistungsfirma die mich mit guten Chancen weiter vermitteln würde. Ich bin wieder gesund und arbeitsfähig und will auch wieder arbeiten.) Aber die Ämter die mich eigentlich los werden wollen, machen das Gegenteil. Wenn es an der Finanzierung scheitert liege ich dem Arbeitsamt bzw. der Arge wieder auf der Tasche und komme gar nicht mehr weiter, denn ich bin 45 Jahre jung, aber für den Staat dann wieder zu alt. Ich habe noch eine Klage gegen die LVA laufen gegen die Ablehnung meines Antrages auf teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente, den ich gestellt habe. Diese Klage würde ich natürlich zurück ziehen, wenn diese mit der Grund für eine Ablehnung meiner jetzigen Qualifizierung ist. Danke für das Lesen und das Interesse. Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen. Viele Grüße Bert

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Bert,

bitte setzen Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und klären die weiteren Möglichkeiten einer Finanzierung der von Ihnen gewünschten Teilhabe am Arbeitsleben ab. Leider können wir in diesem Forum, ohne Kenntnis Ihres konkreten Einzelfalles, keine weitere Einschätzung vornehmen.

2 Antworten

*.*am 02.02.2007 | 11:09
Haben Sie diese Angelegenheit mit Ihrem Reha-Fachberater der Deutschen Rentenversicherung bereits besprochen. Falls nein, sollten Sie dieses schnellstens in die Wege leiten.
???am 02.02.2007 | 13:45
Was mir nicht ganz klar ist, ist ob Sie nun einen konkreten Arbeitsplatz in Aussicht haben oder ob Ihnen nur ein Personaldienstleister verspricht, dass er Sie irgendwo unterbringt. Wenn Sie tatsächlich einen Arbeitgeber an der Hand haben, lassen Sie sich von diesem eine Einstellungszusage geben mit dem Vorbehalt, dass Sie diesen Kurs absolviert haben. Dann dürfte die Kostenübernahme kein Problem mehr sein (vorausgesetzt die Arbeit passt zu Ihrem Gesundheitszustand). Wenn die DRV die Kosten übernimmt, werden auch die Nebenleistungen wie Übergangsgeld ... gezahlt.
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