Hallo Dean,
der Argbeitgeber leistet auf die selbe Krankheit nur für 42 Tage Lohnfortzahlung. Da Sie dieses Jahr wg. dieser Krankheit bereits länger als 42 Tage krank geschrieben waren, hättes sie während der Reha bereits Übergangsgeld von der Rentenversicherung erhalten haben müssen. Demnach wäre jetzt die Krankenkasse der Leistungsträger und somit auch der richtige Ansprechpartner.