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Experten-Antwort

Krankengeld nach Übergangsgeld

von Maik Berg21.09.2012 | 20:09
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4 Antworten

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Hallo, seit 10 Monaten bekomme ich Übergangsgeld, während einer Reha Umschulung. Nun musste diese wegen Erkrankung abgebrochen werden, es folgt nun Krankengeld. Ist dieses gleich hoch wie das Übergangsgeld (Dieses war so hoch wie das ALG1) Hatte schon verschiedene Mitarbeiter der Krankenkasse an der Telefonleitung, mal wurde gesagt, es sei 70% vom Brutto bzw. 90% vom letzten Nettoverdienst. Allerdings wurde auch gesagt (anderer Mitarbeiter), es sei deutlich weniger als das Übergangsgeld..da das KK vom Übergangsgeld berechnet wird.. (Wie genau, konnte der Mitarbeiter auch nicht genau sagen) So ca. 30% weniger.... Nun hab ich noch 2x angerufen..(Hotline) und wieder wurde es mit 70/90 angegeben... Was stimmt den nun? 30% wenigerca. als Übergangsgeld wäre ein Horror ür mich.... Danke für die Info LG Maik

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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3 Antworten

???am 22.09.2012 | 14:34
Dem Krankengeld ist der gleiche Regellohn zugrunde zulegen wie Ihrem Übergangsgeld. Wieviel % davon das Krankengeld beträgt, weiss ich nicht, es ist aber sicher auch davon abhängig, ob Sie Kinder haben/Kindergeld beziehen. Ein vorhergehender Rentenbezug interessiert für eine Übergangsgeldberechnung überhaupt nicht. Wenn Ihre neue Maßnahme erst über 3 Jahre nach Ihrer letzten Beschäftigung beginnt, ist das Übergangsgeld nur noch aus dem Tariflohn zu berechnen. Ob das für Sie zum Problem wird, können Sie aus der aktuellen Berechnung Ihres Übergangsgeldes sehen.
Maik Bergam 22.09.2012 | 11:07
Danke, Sie haben natürlich Recht. Evtl. die Frage.. Es wurde in den Raum gestellt, ggf. zeitliche Rente zu beantragen. Wäre danach , falls eine neue Teilhabe am Arbeitsleben stattfindet, die das Übergangsgeld so hoch wie heute, oder wäre /würde die Rentenzeit da einfliessen/angerechnet?
KSCam 22.09.2012 | 10:29
Wenden Sie sich bitte an ein Krankenkassenforum. Sie erwarten doch nicht, dass die DRV Experten sich verbindlich zum Recht der Krankenversicherung äußern? Wie war das doch gleich mit dem Brot, das man auch nicht bei Tschibo kauft?
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