Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Krankengeld nach Übergangsgeld

von Maik Berg21.09.2012 | 20:09
3757 Ansichten
4 Antworten
Hallo, seit 10 Monaten bekomme ich Übergangsgeld, während einer Reha Umschulung. Nun musste diese wegen Erkrankung abgebrochen werden, es folgt nun Krankengeld. Ist dieses gleich hoch wie das Übergangsgeld (Dieses war so hoch wie das ALG1) Hatte schon verschiedene Mitarbeiter der Krankenkasse an der Telefonleitung, mal wurde gesagt, es sei 70% vom Brutto bzw. 90% vom letzten Nettoverdienst. Allerdings wurde auch gesagt (anderer Mitarbeiter), es sei deutlich weniger als das Übergangsgeld..da das KK vom Übergangsgeld berechnet wird.. (Wie genau, konnte der Mitarbeiter auch nicht genau sagen) So ca. 30% weniger.... Nun hab ich noch 2x angerufen..(Hotline) und wieder wurde es mit 70/90 angegeben... Was stimmt den nun? 30% wenigerca. als Übergangsgeld wäre ein Horror ür mich.... Danke für die Info LG Maik

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.09.2012 | 09:42

Fragen aus dem Bereich Krankenversicherung können im Rahmen dieses Forums leider nicht beantwortet werden.

3 Antworten

???am 22.09.2012 | 14:34
Dem Krankengeld ist der gleiche Regellohn zugrunde zulegen wie Ihrem Übergangsgeld. Wieviel % davon das Krankengeld beträgt, weiss ich nicht, es ist aber sicher auch davon abhängig, ob Sie Kinder haben/Kindergeld beziehen. Ein vorhergehender Rentenbezug interessiert für eine Übergangsgeldberechnung überhaupt nicht. Wenn Ihre neue Maßnahme erst über 3 Jahre nach Ihrer letzten Beschäftigung beginnt, ist das Übergangsgeld nur noch aus dem Tariflohn zu berechnen. Ob das für Sie zum Problem wird, können Sie aus der aktuellen Berechnung Ihres Übergangsgeldes sehen.
Maik Bergam 22.09.2012 | 11:07
Danke, Sie haben natürlich Recht. Evtl. die Frage.. Es wurde in den Raum gestellt, ggf. zeitliche Rente zu beantragen. Wäre danach , falls eine neue Teilhabe am Arbeitsleben stattfindet, die das Übergangsgeld so hoch wie heute, oder wäre /würde die Rentenzeit da einfliessen/angerechnet?
KSCam 22.09.2012 | 10:29
Wenden Sie sich bitte an ein Krankenkassenforum. Sie erwarten doch nicht, dass die DRV Experten sich verbindlich zum Recht der Krankenversicherung äußern? Wie war das doch gleich mit dem Brot, das man auch nicht bei Tschibo kauft?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026