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Experten-Antwort

Krankengeld - teilweise EU Rente

von Andrea-Jasmin31.05.2016 | 15:25
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7 Antworten

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Hallo zusammen, folgender Sachverhalt Ich bekomme seit Juni 2015 Krankengeld - hatte einen Antrag auf EU Rente gestellt, jetzt kam die Mitteilung, dass die teilweise EU Rente ab 01.05.2015 bewilligt wurden. Muss ich irgendetwas an die Krankenkasse zurückzahlen? Stehe noch im Arbeitsverhältnis -(liegt alles beim Anwalt da ich Kündigungsschutzklage damals eingereicht habe. Das Krankgengeld beträgt ca. 800 Euro die teileweise EU Rente bei 180 Euro Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen Vielen Dank schonmal

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrea-Jasmin,

Sie haben von "xgfgyfg" im Prinzip schon die richtigen Antworten erhalten:

- Sie müssen nichts an die Krankenkasse zurückzahlen, der RV-Träger und die KK rechnen untereinander ab.

- Sofern Sie die teilweise EM-Rente erhalten, weil Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr mindestens 6 Stunden arbeiten können, und Ihre Beschäftigung endet - dann kann unter Umständen eine volle EM-Rente gezahlt werden, weil der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt. Diese Möglichkeit besteht allerdings nicht, wenn Sie die teilweise EM-Rente wegen Berufsschutz erhalten (sollte aus Ihrem Bescheid hervorgehen).

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6 Antworten

xgfgyfgam 31.05.2016 | 15:38
Nein. Wurde die Nachzahlung vorläufig einbehalten? (siehe letzter Satz auf der ersten Seite Ihres Bescheides) falls ja: Die Krankenkasse rechnet die Rente auf die Höhe des Krankengeldes für die Zeit ab Rentenbeginn an. Die dadurch entstehende Überzahlung bei der Krankenkasse wird über einen Erstattungsanspruch bei der jetzt vorhandenen Nachzahlung geltend gemacht. Über die Abrechnung der Nachzahlung erhalten Sie ein gesondertes Schreiben von der Rentenversicherung, sobald der Erstattungsanspruch der Krankenkasse dort eingegangen ist.
Andrea-Jasminam 31.05.2016 | 15:45
Hi. ja die Nachzahlung wird erstmal einbehalten.
Andrea-Jasminam 31.05.2016 | 16:08
Ok... vielen Dank, was ist eigentlich, wenn mein Arbeitsverhältnis beendet ist (wird wohl 30.06 oder 30.07) sein. Muss ich mich dann ALG II beantragen? (bin in sochen Sachen etwas dumm) :-)
xgfgyfgam 31.05.2016 | 15:49
noch in Ergänzung Sie erhalten dann natürlich auch noch ein Schreiben von Ihrer Krankenkasse mit der neuen Höhe Ihres Krankengeldes.
xgfgyfgam 31.05.2016 | 16:34
Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnis dürfte in Ihrem Fall die Agentur für Arbeit zuständig sein (Arbeitslosengeld I). Allerdings sollten Sie dies auch dem Rentenversicherungsträger mitteilen: Dieser prüft dann, inwieweit ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bei verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt besteht. Ferner sollten Sie, falls noch nicht geschehen, vom Rentenversicherungsträger (Fachrichtung Rehabilitation) in Zusammenarbeit mit Ihrem Arbeitgeber prüfen lassen, inwieweit bei Ihrem nachweislich eingeschränkten Leistungsvermögen ein leidensgerechter Arbeitsplatz im Betrieb für Sie gefunden/geschaffen werden kann.
Andrea Jasminam 31.05.2016 | 17:00
Das ist schon geklärt und nicht möglich . Es wird nur noch über die Abfindung verhandelt.
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