Hallo Andrea-Jasmin,
Sie haben von "xgfgyfg" im Prinzip schon die richtigen Antworten erhalten:
- Sie müssen nichts an die Krankenkasse zurückzahlen, der RV-Träger und die KK rechnen untereinander ab.
- Sofern Sie die teilweise EM-Rente erhalten, weil Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr mindestens 6 Stunden arbeiten können, und Ihre Beschäftigung endet - dann kann unter Umständen eine volle EM-Rente gezahlt werden, weil der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt. Diese Möglichkeit besteht allerdings nicht, wenn Sie die teilweise EM-Rente wegen Berufsschutz erhalten (sollte aus Ihrem Bescheid hervorgehen).