Vielleicht ist damit Ihr Anliegen beantwortet.[/quote]Ja Danke Herz1952,
JETZT ist es endlich alles klar geworden, besonders der Hinweis auf
> wir müssen da was trennen. Wenn Sie bisher _freiwillig_ bei einer Privaten Versicherungen KV versichert
Schon klar, dass man 'freiwillig' in der PKV ist - und jederzeit diese Oase der sanften Beitragswellen wieder verlassen kann ;-)
Banse53, jetzt haben Sie es richtig verstanden:
"Danke, wenn also man dann in KVDR kommt und Altersrente hat, und auch wenn man VORHER in der freiwilligen Krankenversicherung war (wo was der Partner verdient, mitzählt) zählt man jetzt, in der KVDR, nicht mehr als "freiwillig Krankenversichert"??
Und in der KVDR zählt dann nicht mehr mit, was der Partner verdient?"
So ist es! KVdR schlägt freiw. KV ...ist wie mit Schere ./. Stein/freiw. KV ...Stein wird stumpf, die KVdR gewinnt ;-) Und es zählen nur die _eigenen_ beitragspflichtigen Einnahmen/Ihre Altersrente – Einkommen Ehegattin ist raus …
Gruß
w.
...war ja ein Zangengeburt der KV-Rechtsfindung ;-)
[/quote]
oja, zangengeburt nee, "freiwillige KV" ist doch nicht "PKV"! ...