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Experten-Antwort

Krankenkassenbeiträge bei Altersrente?

von Banse5311.11.2016 | 18:08
2544 Ansichten
27 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Die Ersatzkasse steuert aus. Das Mitglied kann sich da dann freiwillig krankenversichern. Nach 12 Jahren wird Altersrente bekommen. Wer zahlt da dann die Krankenversicherungsbeiträge?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Als versicherungspflichtiger Rentner müssen Sie aus Ihrer gesetzlichen Rente Beiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung zahlen.

Der Krankenversicherungsbeitrag aus der Rente bestimmt sich einerseits nach dem allgemeinen Beitragssatz. Von diesem Beitrag zahlen der Rentenversicherungsträger und Sie jeweils die Hälfte.

Darüber hinaus müssen Sie aus der Rente einen Zusatzbeitrag zahlen, an dem sich der Rentenversicherungsträger nicht beteiligt.

Ob Sie die Vorversicherungszeit erfüllen, wird geprüft, wenn Sie die Rente beantragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

26 Antworten

KSCam 11.11.2016 | 20:43
Wer soll denn wissen wer in 12 Jahren die Krankenkassenbeiträge zahlt? Entweder teils Sie, teils der Staat, falls Sie als Rentner pflichtversichert in der KVdR sind. Oder Sie wenn Sie privat versichert sind. Oder wer anders falls sich bis dahin die Gesetze ändern. Heißer Tipp: fragen Sie mal Ihre Krankenkasse
Konrad Schießlam 12.11.2016 | 09:30
Unverständliche Frage"Die Krankenkasse steuert aus" Was meinen Sie damit?? Natürlich wird immer ein Rentenempfänger den Beitrag zahlen müssen für seinen Krankenschutz. MfG.
santanderam 12.11.2016 | 12:20
Das kommt darauf an ..... Für eine genaue Auskunft geben sie zu wenig Hintergrundinformationen.
W*lfgangam 12.11.2016 | 14:44
Zitat von Banse53 anzeigenausblenden
Hallo Banse, wenn im Rentenalter die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt sind, zahlt die KV-Beiträge die DRV. Grob: die Voraussetzungen für die KVdR sind derzeit erfüllt, wenn in den letzten rd. 25 Jahren eine gesetzliche KV (irgendeine Mitgliedschaft/auch die freiwillige KV) zu rd. 90 % bestanden hat. Näheres erfahren Sie in diesem Merkblatt zur KVdR/“Wer wird Mitglied in der KVdR“/Seite 2: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w.
Konrad Schießlam 12.11.2016 | 14:37
Normalerweise ist doch der Rentner in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.Mein Gesamtbeitrag beläuft sich bei der DAK ( Kassen verschieden) 16.10%. Der Gesamtbeitrag gliedert sich auf in die Hälfte von 14,60 hiervon zahlt die BfA Berlin 7,30, bei mir kommt noch ein Zusatzbeitrag von 1,50% hinzu, zahle also derzeit 8,80. MfG.
Herz1952am 12.11.2016 | 15:34
Hallo Banse53, Beziehen Sie denn keine EM-Rente oder haben Sie keinen Antrag gestellt? Sind Sie womöglich selbständig tätig? Aber selbst bei letzterem können Sie sich freiwillig bei einer gesetzlich Kasse versichern. Sollten Sie einen Rentenantrag schon jetzt gestellt haben, könnte dadurch Verwirrung entstehen, dass Sie als evtl. Krankengeldbezieher auch ab Krankengeldbezug rechtlich als freiwillig Versicherter gelten. Dies auch, wenn Sie eigentlich gesetzlich unter der Beitragsbemessungsgrenze oder auch darüber gelegen haben. Dies wird bei Rentenantragsstellung zur EM-Rente auch so der Krankenkasse mitgeteilt und geht auch an die RV, damit Beitragszuschüsse gezahlt werden können. Das mit der freiwilligen Mitgliedschaft hat mich auch bei meinem Rentenantrag etwas verwirrt. Aber das müsse so sein, hat mich mein Berater aufgeklärt.
Banse53am 12.11.2016 | 19:19
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Nach 12 Jahren wird Altersrente bekommen. Wer zahlt da dann die Krankenversicherungsbeiträge?
Hallo Banse, wenn im Rentenalter die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt sind, zahlt die KV-Beiträge die DRV. Grob: die Voraussetzungen für die KVdR sind derzeit erfüllt, wenn in den letzten rd. 25 Jahren eine gesetzliche KV (irgendeine Mitgliedschaft/auch die freiwillige KV) zu rd. 90 % bestanden hat. Näheres erfahren Sie in diesem Merkblatt zur KVdR/“Wer wird Mitglied in der KVdR“/Seite 2: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w.
Danke, das was wolfgang geschrieben hat ist leichter als was in dem Merkblatt steht: "In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat." Ich verstehe das nicht richtig. Wie ist es denn, wenn ich jetzt erstmal freiwillig versichert bin, weil ich da richtig nicht mehr versichert sein kann, wegen der "Aussteuerung" (zu lange krank)? Oder aber, wenn ich jetzt nicht mehr gesetzlich sondern privat versichert bin? Und dann, in ein paar jahren die Rente habe? Sagen die dann, das ist zu lange her und du musst weiter selbst bezahlen, auch wenn du nun Rente hast? Wenn ich da also in den 25 Jahren, wo ich Krankenkasse hatte, drei Jahre nicht drin war, bin ich dann raus?
Herz1952am 12.11.2016 | 19:38
Warum bedanken Sie sich nur bei Wolfgang und nicht bei mir?
Banse53am 12.11.2016 | 19:20
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Nach 12 Jahren wird Altersrente bekommen. Wer zahlt da dann die Krankenversicherungsbeiträge?
Hallo Banse, wenn im Rentenalter die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt sind, zahlt die KV-Beiträge die DRV. Grob: die Voraussetzungen für die KVdR sind derzeit erfüllt, wenn in den letzten rd. 25 Jahren eine gesetzliche KV (irgendeine Mitgliedschaft/auch die freiwillige KV) zu rd. 90 % bestanden hat. Näheres erfahren Sie in diesem Merkblatt zur KVdR/“Wer wird Mitglied in der KVdR“/Seite 2: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w.
Danke, das was wolfgang geschrieben hat ist leichter als was in dem Merkblatt steht: "In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Diese ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Mitgliedschaft (aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung) oder eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat." Ich verstehe das nicht richtig. Wie ist es denn, wenn ich jetzt erstmal freiwillig versichert bin, weil ich da richtig nicht mehr versichert sein kann, wegen der "Aussteuerung" (zu lange krank)? Oder aber, wenn ich jetzt nicht mehr gesetzlich sondern privat versichert bin? Und dann, in ein paar jahren die Rente habe? Sagen die dann, das ist zu lange her und du musst weiter selbst bezahlen, auch wenn du nun Rente hast? Wenn ich da also in den 25 Jahren, wo ich Krankenkasse hatte, drei Jahre nicht drin war, bin ich dann raus?
KPJMKam 12.11.2016 | 19:52
Hallo. Als Beispiel ganz grob. Von 15 bis 65 sind 50 Jahre Arbeitsleben. In den letzten 25 Jahren muß man 90 % in einer GKV gewesen sein. Bei ab 2,5 Jahren PKV wäre keine KVDR möglich. Wenn man bei der Rentenantragstellung in der GKV ist kann man aber freiwilliges Mitglied bleiben.
W*lfgangam 12.11.2016 | 20:59
Zitat von Banse53 anzeigenausblenden
Hallo Banse53, ich glaube, Sie bringen hier Krankengeldanspruch / Lohnfortzahlung / Rente und KV-Beiträge so ein wenig durcheinander ;-) Besser, Sie fragen dazu bei den jeweiligen Leistungsträgern (Krankenkasse, Rentenversicherung) im Detail mal nach ...oder im örtlichen Rathaus/Versicherungsamt, das Ihnen die Zusammenhänge erklären kann. Gruß w.
W*lfgangam 12.11.2016 | 20:50
Zitat von Banse53 anzeigenausblenden
Hallo Banse53, da kann ich Sie beruhigen, auch die freiwillige KV ist eine _richtige_ KV - und zählt mit zu der 90-%-Vorversicherungszeit in den letzten '25' Jahren. Es kommt hier nur darauf an, dass Sie überhaupt in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind ...wie/welcher Status/welche Mitgliedschaft *), ist egal. *) als Schüler/Student, Familienversicherung, Hartz4, ...die Liste 'außergewöhnlicher KV-Versicherungen' ist noch viel länger - oder eben auch 'nur' freiwillig versichert. Für die Rente/Krankenversicherung zählen alle diese Zeiten zur 'normalen' KV mit. Gruß w.
KPJMKam 13.11.2016 | 12:12
Hallo. Wenn Du als Rentner in die KVDR kommen solltest sind nur Beiträge aus Rente und vielleicht Altersvorsorge beitragspflichtig. Als freiwilliges Mitglied zahlst Du Beitäge aus der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dazu zählt auch das Einkommen des Partners. Es gibt da viele wenn, dann. Darum ein Link. Seite 3 und 4 steht schon viel. Dies ist die Vorgabe für alle GKV wie sie nach Gesetz handelln sollen. https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversich…
Banse53am 13.11.2016 | 10:44
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Ich verstehe das nicht richtig. Wie ist es denn, wenn ich jetzt erstmal freiwillig versichert bin, weil ich da richtig nicht mehr versichert sein kann
Hallo Banse53, da kann ich Sie beruhigen, auch die freiwillige KV ist eine _richtige_ KV - und zählt mit zu der 90-%-Vorversicherungszeit in den letzten '25' Jahren. Es kommt hier nur darauf an, dass Sie überhaupt in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind ...wie/welcher Status/welche Mitgliedschaft *), ist egal. *) als Schüler/Student, Familienversicherung, Hartz4, ...die Liste 'außergewöhnlicher KV-Versicherungen' ist noch viel länger - oder eben auch 'nur' freiwillig versichert. Für die Rente/Krankenversicherung zählen alle diese Zeiten zur 'normalen' KV mit. Gruß w.
Das hört sich ja gut an. Aber noch eine Frage. Stimmt es, dass bei der Beitragsberechnung für eine freiwillige Krankenversicherung das Einkommen des Partners miteinbezogen wird (auch wenn der selbst, allerdings privat, krankenversichert ist, und dafür ja nicht wenig zahlen muss)? Und falls ja, wie ist es da denn später, bei der Altersrente, in der KVdR mit dem Einkommen des Partners; würde das da denn auch angerechnet werden, wenn der noch verdient und seine eigene Krankenversicherung hat. Und man hat Rente, da muss man ja denn doppelt zahlen???
Konrad Schießlam 14.11.2016 | 10:52
Aufgrund der wahnsinnig vielen Eintragungen wollte ich zwar nicht mehr schreiben, nun doch. Mir fällt auf, von der Bemessungsgrenze für jeden Partner wurde überhaupt nicht gesprochen. Natürlich, in der Gesetzlichen wird jeder für sich veranlagt, sofern nicht Private Versicherung besteht. Die monatliche Höchstgrenze liegt für den Einzelnen bei 4.237,50 Einkommen monatlich.Natürlich kann man auf Wunsch freiwillig Versicheter bleiben, dann wird aber innerhalb der Grenze von 4237,50 auch Beitrag für Miete und Zins erhoben, wäre ja eine Verschlechterung gegenüber der gesetzlichen Pflichtversicherung. MfG.
Herz1952am 14.11.2016 | 17:55
Hallo Banse, wir müssen da was trennen. Wenn Sie bisher freiwillig bei einer Privaten Versicherungen KV versichert waren ist das eine andere Sache, als wenn Sie gesetzlich versichert waren. Bei letzteren bedeutet "freiwillig" nämlich nur, dass Sie die Kasse frei gewählt haben (BEK, TK, DAK, AOK etc.). Das hätte ich in meinem ersten Beitrag vielleicht erwähnen sollen. Gesetzliche Kassen gibt es z.Zt. noch 117 (die Sie wählen können). Sie können sich also bei Ihrer Kasse als Rentner "freiwillig" weiterversichern, als hätten Sie noch Ihren Arbeitsplatz. Vielleicht ist damit Ihr Anliegen beantwortet.
W*lfgangam 14.11.2016 | 20:49
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Ja Danke Herz1952, JETZT ist es endlich alles klar geworden, besonders der Hinweis auf > wir müssen da was trennen. Wenn Sie bisher _freiwillig_ bei einer Privaten Versicherungen KV versichert Schon klar, dass man 'freiwillig' in der PKV ist - und jederzeit diese Oase der sanften Beitragswellen wieder verlassen kann ;-) Banse53, jetzt haben Sie es richtig verstanden: "Danke, wenn also man dann in KVDR kommt und Altersrente hat, und auch wenn man VORHER in der freiwilligen Krankenversicherung war (wo was der Partner verdient, mitzählt) zählt man jetzt, in der KVDR, nicht mehr als "freiwillig Krankenversichert"?? Und in der KVDR zählt dann nicht mehr mit, was der Partner verdient?" So ist es! KVdR schlägt freiw. KV ...ist wie mit Schere ./. Stein/freiw. KV ...Stein wird stumpf, die KVdR gewinnt ;-) Und es zählen nur die _eigenen_ beitragspflichtigen Einnahmen/Ihre Altersrente – Einkommen Ehegattin ist raus … Gruß w. ...war ja ein Zangengeburt der KV-Rechtsfindung ;-)
Banse53am 15.11.2016 | 11:09
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Vielleicht ist damit Ihr Anliegen beantwortet.
Ja Danke Herz1952, JETZT ist es endlich alles klar geworden, besonders der Hinweis auf > wir müssen da was trennen. Wenn Sie bisher _freiwillig_ bei einer Privaten Versicherungen KV versichert Schon klar, dass man 'freiwillig' in der PKV ist - und jederzeit diese Oase der sanften Beitragswellen wieder verlassen kann ;-) Banse53, jetzt haben Sie es richtig verstanden: "Danke, wenn also man dann in KVDR kommt und Altersrente hat, und auch wenn man VORHER in der freiwilligen Krankenversicherung war (wo was der Partner verdient, mitzählt) zählt man jetzt, in der KVDR, nicht mehr als "freiwillig Krankenversichert"?? Und in der KVDR zählt dann nicht mehr mit, was der Partner verdient?" So ist es! KVdR schlägt freiw. KV ...ist wie mit Schere ./. Stein/freiw. KV ...Stein wird stumpf, die KVdR gewinnt ;-) Und es zählen nur die _eigenen_ beitragspflichtigen Einnahmen/Ihre Altersrente – Einkommen Ehegattin ist raus … Gruß w. ...war ja ein Zangengeburt der KV-Rechtsfindung ;-)
oja, zangengeburt nee, "freiwillige KV" ist doch nicht "PKV"! ...
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