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krankenversicherung

von ak.29.02.2008 | 14:32
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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so hallo nochmal, habe mich mittlerweile mit meiner Krankenversicherung in Verbindung gesetzt und die sagten mir ich wäre zukünftig als Rentner freiwillig in der GKV. Da der Rentenbeginn nun in 2004 liegt: muss ich mich auch rückwirkend in der GKV freiwillig versichern? Also praktisch so als wäre ich seit 2004 freiwillig versichert und muss die Beiträge nachzahlen?

Antworten der Moderation

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3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

So wie Sie das schildern mag es richtig sein. Sie müssen freiwillige Beiträge an die Krankenkasse zahlen. Ansonsten sind noch zwei Dinge zu erledigen. Die Krankenkasse, muß, falls noch nicht getan, einen Änderungsdatensatz an uns schicken und Sie einen Antrag auf Beitragszuschuß ( R 820 ) stellen. Sier erhalten Ihn im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Im Anschluß an die Familienversicherung kann es zu einer Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung kommen. Diese Prüfung obliegt der Krankenkasse. Der Rentenversicherungsträger, in dessen Forum Sie sich befinden, führt die Entscheidung nur aus. Sollte die Krankenkasse Pflichtversicherung angeben erhalten Sie Bruutorente minus Eigenanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung = Nettorente. Bestätigt die Krankenkasse freiwillige Mitgliedschaft ergibt sich eine Zahlung von Bruttorente und Beitragszuschuß.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Leider sind wir nicht in der Lage die Detailkenntnisse in Ihrem Einzelfall zu überschauen. Wie bereits im Diskussionsverlauf mitgeteilt, ist der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Sachen Krankenversicherungsbeiträgen lediglich ausführend tätig, die Entscheidung über das jeweilige Krankenversicherungsverhältnis ( Pflicht oder freiwillig ) trifft Ihre Krankenkasse.

Fakt ist, dass Rentner, die in der Krankenversicherung der Rentner Pflicht zu versichern sind Beiträge gegebenenfalls auch rückwirkend prozentual aus der Rente berechnet, abzuführen haben.

Sofern die Krankenkasse freiwillige Krankenversicherungsbeiträge von Ihnen fordert - ggf. auch rückwirkend - haben Sie einen Anspruch auf Gewährung eines Krankenversicherungszuschusses. Unterbleibt eine freiwillige Krankenversicherung für Zeiten in der Vergangenheit besteht logischerweise auch kein Zuschussanspruch.

Bitte wenden Sie sich zur weiteren Sachverhaltsaufklärung bitte an Ihre/n persönlichen Berater/in bei der Krankenkasse.

8 Antworten

___am 29.02.2008 | 21:32
Zu Fragen der Krankenversicherung wenden Sie sich an die Krankenkasse. http://www.aok-business.de/pad/aok_expertenforum.html hilft vielleicht auch weiter.
Schiko.am 01.03.2008 | 19:33
Meine, gerade umgekehrt wird ein schuh daraus. Bis 31.3. 2002 galt nach der 9/10tel bewertung, im beruf früher freiwillig in der gesetzlichen ver- sicherte galten auch als rentner als freiwillig ver- sicherte, obwohl die bemessungsgrenzen weit unter- schritten wurden. Mit dem nachteil, die beiträge wurden nicht aus tat- sächlicher bruttorente sondern aus beitragsstufen be- rechnet. Auch auf zins und mieteinnahmen waren bis zur bemessungsgrenze beiträge fällig. Dies änderte sich seit 1.4. 2002, früher frw.versicherte rentner in der gesetzlichen wurden in die pflichtver- sicherung übergeführt. Der beitragssatz der jeweiligen krankenkasse wurde gleichgeschaltet. Natürlich konnte der versicherte einspruch erheben und auf wunsch frw. versicheter bleiben Eine nachzahlung- selbst wenn es so wäre- bei nur renten- einkommen wäre nicht notwendig da der gleiche prozent- satz angewendet wurde. Mit freundlichen Grüßen.
ak.am 02.03.2008 | 13:43
Die Sachbearbeiterin bei der DRV sagte mir aber, dass in der Rentennachzahlung mein Krankenversicherungsbeitrag mir ausbezahlt würde, also nicht direkt einbehalten wird. (hoffe ich habe Sie da richtig verstanden)
Schiko.am 02.03.2008 | 17:04
Jetzt wird es schon lichter , aus welchen gründen auch immer, dann gelten sie ja noch immer als freiwillig versichert. Unterscheidungsmerkmale sind: Beim pflichtversicherten wird der hälfteanteil bereits einbehalten. Die rentenversicherung überweist an die zuständige krankenkasse den gesamtbeitrag, gibt also die andere hälfte hinzu. Beim freiwillig versicherten zahlt die rentenstelle den hälftebeitrag mit der monatlichen bruttorente aus, entsprechend höher ist die gutschrift auf bankkonto . Per lastschrift zieht die krankenkassse bei ihnen den gesamtbeitrag ein. Erfolgte dies- aus welchen gründen auch immer nicht- sind sie nach- träglich zur überweisung der vollen monatsbeiträge verpflichtet. Ich kann nicht beurteilen warum sie aber also vermutlich früher freiwillig versicheter nicht automatisch als pflichversicheter eingestuft wurden. Hier ist auch die rentenversicherung gefragt, schon deswegen ist es auch für das rentenforum ein thema. Sie sollten sich deswegen umgehend mit der rentenstelle in verbindung setzen und die fakten schildern. Mit freundlichen Grüßen.
ak.am 02.03.2008 | 22:51
ich glaube ich habe nicht ausreichend deutlich gemacht worum es geht. meine rente wurde bewilligt. Folglich erhalte ich bald eine Nachzahlung für die vergangenen Jahre. Nun ist die Frage ob ich als zukünftig freiwillig versicherter Rentner (bisher familienversicherung seit 2000, davor PKV) auch rückwirkend bis 2004 (von dem Zeitpunkt des Rentenantrags) den Beitrag für die Krankenkasse nachzahlen muss.
Schiko.,am 02.03.2008 | 23:46
Hoffe , sie nehmen es nicht zu ernst, gebe mich aber nicht geschlagen. Nicht,s hat mit dem rechthaben zu tun, dies müssen sie mir halt glauben. Jetzt kommen sie wieder mit der these als freiwillig versicheter. Sie werden doch künftig pflichtversicheter, dies habe ich doch schon begründet, hat auch mit einer familienversicherung nichts zu tun. Ist auch kein nachteil, der prozentsatz , ob pflicht-oder freiwillig bei der gleichen kasse ist doch gleich. Nachteil bei freiwillig, zins/renten werden verbeitragt bis zur bemessungsgrenze, derzeit 3600 monatlich. Natürlich, erhalten sie für 30 monate rückwärts rente, sind auch die beiträge für 30 monate zur kranken/pflegeversicherung zu zahlen, mit entsprechenden hälfteanteil. Mit gefangen, mit gehangen, meine dies ist auch gerecht. Mit freundlichen Grüßen.
ak.am 03.03.2008 | 22:22
hallo nochmal, die experten im AOK forum haben mir geantwortet: "Sehr geehrte Damen und Herren, die Familienversicherung endet mit dem Tag vor dem Beginn der regelmäßigen Rentenzahlung (also nicht 2004). Die freiwillige Krankenversicherung ist dann im Anschluss an die Familienversicherung möglich." das bedeutet jetzt also, dass die DRV mir die etwa 6-7% Krankenversicherungsbeiträge in der Rückzahlung der Rente NICHT abzieht (also auszahlt) und ich diese nicht abgeführten Beiträge auch nicht nachträglich noch an die GKV abführen muss? habe ich das so nun richtig verstanden? (schließlich steht ja da immerhin, dass die familienversicherung bis zum anfang der regelmäßigen rentenzahlung bestehen bleibt, also immernoch bis zum heutigen Tage) das ganze interessiert mich jetzt da es sich da auch um eine nicht gerade kleine summe handelt. vielen dank schonmal
ak.am 04.03.2008 | 20:46
dass ich bei der regelmäßigen rentenzahlung in zukunft die bruttorente plus zuschuss ausbezahlt bekomme ist mir schon klar, nur ist fraglich ob ich jetzt rückwirkend für die vergangenen jahre seit 2004 die krankenkassenbeiträge zur freiwilligen versicherung nachzahlen muss oder ob mir die bruttorente von der DRV ausbezahlt wird und ich das nicht nachzahlen muss. hoffe ich habe mein anliegen verständlich ausgedrückt..
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