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Kürzung der Betriebsrente

von Peter Podschuß10.04.2008 | 13:56
1183 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Eine Frage zum heutigen Beitrag "Rente mit 67 kann zu Kürzung der Betriebsrente führen": Ist bei vorzeitigem Bezug einer Betriebsrente immer mit Abschlägen zu rechnen? Also auch bei Bezug mit 62? Das wären dann ja fünf Jahre, also 18 Prozent, wenn die Kürzung so hoch ist wie bei der gesetzlichen Rente. Wo gibt es dazu genauere Informationen?

2 Antworten

Amadéam 11.04.2008 | 14:08
Schon vor Monaten habe ich hier auf diese Problematik hingewiesen. Seinerzeit mit gerigem bis gar kein Echo seitens der Experten. Allerdings ist Betriebsrente nicht immer gleich Betriebsrente. Je nach Satzung sind Abweichungen möglich. Die meisten Betriebsrenten werden an die Bewilligung einer Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt sein. Die Segnungen der letzten Lebensarbeitszeitverlängerung und die der noch kommenden werden dann wirkungsgleich auf die Betriebsrenten übertragen. Das ist dann ganz im Sinne der Arbeitgeberverbände und die bestimmen in dieser Republik die Richtlinien der Politik oder habe ich da was verwechselt? http://www.foerderland.de/755+M5202d7b063a.0.html Noch "schlauer" sind diejenigen, die über den Betrieb riestern. Auch diese dürfen dann - Rendite-kürzend - 2 bis x-Jahre länger riestern und dürfen dann zudem noch die Segnungen der Vollversteuerung und der Vollverbeitragung geniessen.
KSCam 11.04.2008 | 16:43
m.E. gobt es genauere Informationen sicher nicht von den Experten der RV. Denn es hängt letztendlich davon ab, ob und in welchem Maß bei den Betriebsrenten per Satzungsänderung Abschläge eingeführt werden. Das entscheidet jedes System für sich und kaum ein Rentenberater wird einen Gesamtüberblick über alle Betriebsrenten in Deutschland haben. Und einen Einfluß darauf hat die RV auch nicht. Welche Antwort erwarten Sie hier im Forum?
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