Hallo,
ich erfülle zur Zeit nicht die Vorraussetzungen der KVdR. Wenn ich nun nur eine Teilrente beantrage und weiter pflichtig arbeite, welches Rentenantragsdatum zählt dann für die KVdr ? Das der teilrente oder das der Vollrente ?
Danke für Hinweise !
15.03.2010, 19:13
von
Herbert
15.03.2010, 19:28
von
Chris
Das der Teilrente. An dem Status der KVdR ändert sich dadurch nichts mehr.
16.03.2010, 10:23
Experten-Antwort
Guten Tag Herbert,
ergänzend zu den Ausführungen von Chris wird mitgeteilt, dass die Prüfung der Versicherungspflicht in der KVdR generell erforderlich ist, wenn ein Rentenanspruch weggefallen war und erneut dieselbe oder eine andere Rente beantragt wird.
Es wird jedoch angeregt, dass Sie sich bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei Ihrer Krankenversicherung beraten lassen.
Freundliche Grüße