Guten Tag Herbert,
ergänzend zu den Ausführungen von Chris wird mitgeteilt, dass die Prüfung der Versicherungspflicht in der KVdR generell erforderlich ist, wenn ein Rentenanspruch weggefallen war und erneut dieselbe oder eine andere Rente beantragt wird.
Es wird jedoch angeregt, dass Sie sich bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei Ihrer Krankenversicherung beraten lassen.
Freundliche Grüße