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Experten-Antwort

Länger als 26 Wochen AU = Anspruch auf EMR - Aktenzeichen vom Gerichtsurteil = ?

von Andrea20.07.2021 | 18:22
373 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bitte nennen Sie mir das Aktenzeichen von dem Gerichtsurteil, dass man nach mehr als 26 Wochen AU, einen Rechtsanspruch auf EMR hat.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrea,

da das Thema vor nicht allzu langer Zeit ausführlich in diesem Forum diskutiert wurde, möchte ich auf die dort gegebene Expertenantwort verweisen:

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/erwerbsminderungsrente-bei-haeufiger-arbeitsunfaehigkeit.html

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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21 Antworten

Martinam 20.07.2021 | 18:51
Hallo Andrea, das Aktenzeichen des Urteils vom Bundessozialgericht vom 31. Oktober 2012 lautet: B 13 R 107/12 B
Schadeam 20.07.2021 | 19:00
Bitte nicht schon wieder dieses Spiel, das bereits vor Wochen bis zum Erbrechen im Forum gespielt wurde!
Andreaam 20.07.2021 | 19:09
Hallo, bitte nennen Sie mir das Aktenzeichen von dem Gerichtsurteil, dass man nach mehr als 26 Wochen AU, einen Rechtsanspruch auf EMR hat.
Hallo Andrea, das Aktenzeichen des Urteils vom Bundessozialgericht vom 31. Oktober 2012 lautet: B 13 R 107/12 B
Hallo Martin, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Können bitte die Experten der Deutschen Rentenversicherung bestätigen, ob die Antwort von Martin fachlich korrekt ist und das BSG-Urteil nicht durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben wurde?
Waldemaram 20.07.2021 | 19:24
Wenn das so einfach wäre, hätten wir Rentner ohne Ende. Gehäufte Arbeitsunfähigkeit liegt erst vor, wenn Sie unplanbar verteilt immer wieder ausfallen und dabei wiederkehrend mehr als 6 Monate jährlich fehlen. Ansonsten wird Ihre Erwerbsfähigkeit meist dann zur Überprüfung gebracht, wenn 78 Wochen KG ausgeschöpft und Sie immer noch krank sind oder eben regulär ein Antrag auf EM-Rente gestellt wurde.
Karl Dallam 20.07.2021 | 19:25
Zitat von Andrea anzeigenausblenden
Hallo Andrea, das Aktenzeichen des Urteils vom Bundessozialgericht vom 31. Oktober 2012 lautet: B 13 R 107/12 B
Hallo Martin, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Können bitte die Experten der Deutschen Rentenversicherung bestätigen, ob die Antwort von Martin fachlich korrekt ist und das BSG-Urteil nicht durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben wurde?
Bestätigt
Siehe hieram 20.07.2021 | 19:31
Eine Expertenmeinung finden Sie auch bereits hier in dem Beitrag, in dem genau dieses Thema ausgiebig diskutiert wurde. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/erwerbs… Fazit: Es gibt trotz dieses Urteils keinen Rechtsanspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, 'nur' weil man in einem Jahr mal 26 Wochen krank geschrieben war. Es kommt weiterhin IMMER auf die individuellen Umstände und Vorgeschichten an. Es gibt auch keinerlei rechtliche Möglichkeit, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen mit Antragsgrund "Urteil vom ...." Wenn Sie und/oder Ihre Ärzte also meinen, Sie seien erwerbsgemindert, dann stellen Sie einen Antrag, fügen Ihre umfangreichen ärztlichen Befunde mit bei und warten das Ergebnis ab.
Babsiam 20.07.2021 | 19:38
Zitat von Karl Dall anzeigenausblenden
Hallo, bitte nennen Sie mir das Aktenzeichen von dem Gerichtsurteil, dass man nach mehr als 26 Wochen AU, einen Rechtsanspruch auf EMR hat.
Hallo Andrea, das Aktenzeichen des Urteils vom Bundessozialgericht vom 31. Oktober 2012 lautet: B 13 R 107/12 B
Hallo Martin, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Können bitte die Experten der Deutschen Rentenversicherung bestätigen, ob die Antwort von Martin fachlich korrekt ist und das BSG-Urteil nicht durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben wurde?
Bestätigt
Ich bin zwar kein Experte der deutschen Rentenversicherung, schließe mich jedoch der Antwort an.
Siehe hieram 20.07.2021 | 20:14
Fazit: Es gibt trotz dieses Urteils keinen Rechtsanspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, 'nur' weil man in einem Jahr mal 26 Wochen krank geschrieben war.
Bei "'nur' weil man in einem Jahr mal 26 Wochen krank geschrieben war." haben Sie Recht. Hier geht aber um mehr (!) als 26 Wochen krank geschrieben. Und da besteht eben durch das genannte Urteil des BSG ein Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente!
Trotz dieses Urteils bleibt es eine Einzelfallentscheidung. Denn auch bei jemanden der mehrfach über einen längeren Zeitraum krank ist, wird überprüft, ob er deshalb 'erwerbsgemindert' ist. Wäre es ein 'Rechtsanspruch', wäre es in die Gesetze bereits 'eingearbeitet'. Und wenn Sie das Urteil mal aufmerksam durchlesen, werden Sie feststellen, dass es hier insbesondere um die 'Verweisungstätigkeiten' geht. Also bitte nicht einfach der Fragestellerin Hoffnung machen, dass sie aufgrund des Urteils nun ruckzuck Erwerbsminderungsrente erhält. So einfach funktioniert das eben trotzdem nicht!
Waldemaram 20.07.2021 | 21:19
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Einmal das und zum anderen wird davon ausgegangen, dass die Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht nur zeitlich eingeschränkt ist, sondern auch der Regelmäßigkeit bedarf. So kann man durchaus auf über 6 Stunden bei einer 5-Tage-Woche eingeschätzt werden, jedoch kann dieses durch wiederholten Krankenstand nicht mehr abgeleistet werden. Es ist, wie Sie sagen, sehr individuell.
Peter T.am 20.07.2021 | 21:24
Es wird hier gern die AU mit einer Erwerbsminderung in einen Topf geworfen. Aber die AU bezieht sich auf den Beruf, die EM prüft den allgemeinen Arbeitsmarkt. Aber probieren kann man es ja. Bitte nicht enttäuscht sein, wenn es nicht klappt. Was denken Sie, wie viele sich einfach krank schreiben lassen würden, wenn es nach 26 Wochen einfach eine EM gibt?
Mülleram 20.07.2021 | 21:48
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Bei "'nur' weil man in einem Jahr mal 26 Wochen krank geschrieben war." haben Sie Recht. Hier geht aber um mehr (!) als 26 Wochen krank geschrieben. Und da besteht eben durch das genannte Urteil des BSG ein Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente!
Trotz dieses Urteils bleibt es eine Einzelfallentscheidung. Denn auch bei jemanden der mehrfach über einen längeren Zeitraum krank ist, wird überprüft, ob er deshalb 'erwerbsgemindert' ist. Wäre es ein 'Rechtsanspruch', wäre es in die Gesetze bereits 'eingearbeitet'. Und wenn Sie das Urteil mal aufmerksam durchlesen, werden Sie feststellen, dass es hier insbesondere um die 'Verweisungstätigkeiten' geht. Also bitte nicht einfach der Fragestellerin Hoffnung machen, dass sie aufgrund des Urteils nun ruckzuck Erwerbsminderungsrente erhält. So einfach funktioniert das eben trotzdem nicht!
Bitte lesen Sie das Urteil mal aufmerksam durch. Und zwar bitte insbesondere die zwei kriegsentscheidenden Stellen des Urteils, wo es um "dass die während eines Arbeitsjahres zu erbringenden Arbeitsleistungen nicht mehr den Mindestanforderungen entsprechen, die ein "vernünftig und billig denkender Arbeitgeber" zu stellen berechtigt ist, sodass eine Einstellung oder Weiterbeschäftigung eines solchen Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch ausgeschlossen ist (vgl BSG vom 5.3.1959 - BSGE 9, 192, 194; BSG vom 21.7.1992 - 4 RA 13/91 - Juris RdNr 16; Senatsurteil vom 31.3.1993 - SozR 3-2200 § 1247 Nr 14 S 44 f)." geht. Hier die zweite kriegsentscheidende Stelle aus dem BSG-Urteil: "Geklärt hat das BSG, dass diese Mindestanforderungen jedenfalls dann nicht mehr als erfüllt anzusehen sind, wenn der Versicherte die Arbeitsleistung für einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen (sechs Monate bzw die Hälfte) im Jahr gesundheitsbedingt nicht mehr erbringen kann (BSG vom 5.3.1959 - BSGE 9, 192, 195; BSG vom 23.3.1977 - SozR 2200 § 1247 Nr 16 S 27; BSG vom 21.7.1992 - 4 RA 13/91 - Juris RdNr 17)." Fazit aus dem BSG Urteil: Bei einer Person, die mehr als 26 Wochen im Jahr krankgeschrieben ist, "ist eine Einstellung oder Weiterbeschäftigung praktisch ausgeschlossen" und hat daher einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente! Also sollte man der Fragestellerin, gerade auf Grund des BSG Urteils, auch wenn es Ihnen vermutlich nicht "schmeckt", Hoffnung machen, Ihre Rechte vollumfänglich zu realisieren! Die Chancen dazu, sind meines Erachtens, sehr hoch! Ich VERMUTE, die DRV wird ggf., bei entsprechendem Vortrag, schon im Widerspruchsverfahren einlenken.
Eooeoeam 20.07.2021 | 21:54
Troll Ferien Troll unglücklich Troll bekommt Mitleid von mir
Siehe hieram 20.07.2021 | 22:11
Zitat von Müller anzeigenausblenden
Müller schrieb

Bei "'nur' weil man in einem Jahr mal 26 Wochen krank geschrieben war." haben Sie Recht.

Hier geht aber um mehr (!) als 26 Wochen krank geschrieben.

Und da besteht eben durch das genannte Urteil des BSG ein Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente!

[/quote]

Trotz dieses Urteils bleibt es eine Einzelfallentscheidung.

Denn auch bei jemanden der mehrfach über einen längeren Zeitraum krank ist, wird überprüft, ob er deshalb 'erwerbsgemindert' ist.

Wäre es ein 'Rechtsanspruch', wäre es in die Gesetze bereits 'eingearbeitet'.

Und wenn Sie das Urteil mal aufmerksam durchlesen, werden Sie feststellen, dass es hier insbesondere um die 'Verweisungstätigkeiten' geht.

Also bitte nicht einfach der Fragestellerin Hoffnung machen, dass sie aufgrund des Urteils nun ruckzuck Erwerbsminderungsrente erhält. So einfach funktioniert das eben trotzdem nicht![/quote]

Bitte lesen Sie das Urteil mal aufmerksam durch.

Und zwar bitte insbesondere die zwei kriegsentscheidenden Stellen des Urteils, wo es um "dass die während eines Arbeitsjahres zu erbringenden Arbeitsleistungen nicht mehr den Mindestanforderungen entsprechen, die ein "vernünftig und billig denkender Arbeitgeber" zu stellen berechtigt ist, sodass eine Einstellung oder Weiterbeschäftigung eines solchen Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch ausgeschlossen ist (vgl BSG vom 5.3.1959 - BSGE 9, 192, 194; BSG vom 21.7.1992 - 4 RA 13/91 - Juris RdNr 16; Senatsurteil vom 31.3.1993 - SozR 3-2200 § 1247 Nr 14 S 44 f)." geht.

Hier die zweite kriegsentscheidende Stelle aus dem BSG-Urteil:

"Geklärt hat das BSG, dass diese Mindestanforderungen jedenfalls dann nicht mehr als erfüllt anzusehen sind, wenn der Versicherte die Arbeitsleistung für einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen (sechs Monate bzw die Hälfte) im Jahr gesundheitsbedingt nicht mehr erbringen kann (BSG vom 5.3.1959 - BSGE 9, 192, 195; BSG vom 23.3.1977 - SozR 2200 § 1247 Nr 16 S 27; BSG vom 21.7.1992 - 4 RA 13/91 - Juris RdNr 17)."

Fazit aus dem BSG Urteil: Bei einer Person, die mehr als 26 Wochen im Jahr krankgeschrieben ist, "ist eine Einstellung oder Weiterbeschäftigung praktisch ausgeschlossen" und hat daher einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente!

Also sollte man der Fragestellerin, gerade auf Grund des BSG Urteils, auch wenn es Ihnen vermutlich nicht "schmeckt", Hoffnung machen, Ihre Rechte vollumfänglich zu realisieren!

Die Chancen dazu, sind meines Erachtens, sehr hoch!

Ich VERMUTE, die DRV wird ggf., bei entsprechendem Vortrag, schon im Widerspruchsverfahren einlenken.

Ich habe das Urteil bereits mehrfach gelesen, weil dies bereits auch mehrfach Thema hier im Forum war. Jedoch geht es in diesem weder um eine Kriegsentscheidung noch um etwas, was vielleicht mir persönlich nicht schmeckt. Ich gönne jedem die Erwerbsminderungsrente, der aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen einen Anspruch darauf hat. Liegen also bei @Andrea auch die Voraussetzungen entsprechend vor, wird es wohl kaum Probleme geben, dass sie auch tatsächlich eine Erwerbsminderungsrente erhält (auch ohne dieses Urteil und auch ohne umständliches Widerspruchsverfahren). Nochmals aber der Hinweis, dass ohne Antrag zunächst erst einmal gar nichts passiert und selbst wenn jemand bereits zwei oder drei Mal in mehreren Jahren länger als 26 Wochen krank geschrieben war, heißt dies nicht automatisch 'erwerbsgemindert'. Denn ohne 'Antrag' bestätigt es niemand, und ohne Bestätigung (Bescheid) gibt es keine Rente. Und den Bescheid erstellt nun mal die Rentenversicherung, und nicht bereits die Krankenkasse (die erst einmal zuständig ist für Krankengeld). Die würde sonst ja in jedem Fall sofort sagen, 'der/die ist erwerbsgemindert', nur weil sich jemand aufgrund vielseitiger sportlicher Aktivitäten alle naslang irgendwelche Extremitäten bricht und dann auch mal gern 23 bis 28 Wochen flach liegt. Und so geht es eben nicht! Da kann man noch so lange überlegen, ob so ein Urteil wohl (noch) gilt. Antrag stellen und Entscheidung abwarten!
Hannesam 20.07.2021 | 23:00
Du doch auch (und ja, ich jetzt auch). Na, ist halt attraktiv, nach 26 Wochen und 1 Tag AU, die EMR zu bekommen. Und ja, @siehe hier, natürlich erst auf Antrag - auf was denn sonst? - in der eigentlichen Sache (BSG-Urteil) jedoch kein Argument die EMR nicht zu bekommen. Da hatte ich, mit fundierteren Argumenten von Ihnen gerechnet.
KSCam 20.07.2021 | 22:15
Einfach klasse, dass es die liebe @andrea geschafft hat dieses Fass erneut aufzumachen, nachden die tupfengleiche sinnlose Diskussion von Wochen bereits endlos diskutiert wurde. Und alle springen erneut auf diesen Zug auf.
Siehe hieram 21.07.2021 | 00:10
Zitat von Hannes anzeigenausblenden
Was ist 'nicht fundiert', wenn ich als Beispiel den aktiven Hobby-Sportler einbringe? In 2017 reißt er sich ne Achillessehne und weil die Ärzte da etwas schlampen ist er 27 Wochen AU, danach geht er fröhlich weiter arbeiten. Fängt aber nun an, im Spätwinter Eishockey zu spielen und dumm gelaufen, haut ihm einer den Puk in die Kniescheibe, rumms, wieder 26 Wochen außer Gefecht. Gut erholt arbeitet er wieder in seinem schnöden Schreibtischjob, und weil Sport so gesund ist, beginnt er im Sommer des nachfolgenden Jahres mit Kitesurfen, haut dabei mit dem Rücken und dem Ellenbogen unglücklich auf einen nicht sichtbaren Stein unter den Wellen und ist dann schon wieder 26 Wochen AU. Ist ja auch alles 'erträglich' (abgesehen von den Schmerzen), immerhin gibt es aufgrund jeweils neuer Krankheit jedesmal erst einmal Entgeltfortzahlung und dann Krankengeld. Und beantragt nun, weil ja drei mal mehr als 26 Wochen krank geschrieben war, die Erwerbsminderungsrente, beruft sich dabei auf dieses Urteil. Meinen Sie wirklich, die Richter stimmen ihm zu??
Waldemaram 21.07.2021 | 00:38
Es muss natürlich heißen ist primär nicht erwerbsgemindert
Waldemaram 21.07.2021 | 00:35
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Und ja, @siehe hier, natürlich erst auf Antrag - auf was denn sonst? - in der eigentlichen Sache (BSG-Urteil) jedoch kein Argument die EMR nicht zu bekommen. Da hatte ich, mit fundierteren Argumenten von Ihnen gerechnet.
Was ist 'nicht fundiert', wenn ich als Beispiel den aktiven Hobby-Sportler einbringe? In 2017 reißt er sich ne Achillessehne und weil die Ärzte da etwas schlampen ist er 27 Wochen AU, danach geht er fröhlich weiter arbeiten. Fängt aber nun an, im Spätwinter Eishockey zu spielen und dumm gelaufen, haut ihm einer den Puk in die Kniescheibe, rumms, wieder 26 Wochen außer Gefecht. Gut erholt arbeitet er wieder in seinem schnöden Schreibtischjob, und weil Sport so gesund ist, beginnt er im Sommer des nachfolgenden Jahres mit Kitesurfen, haut dabei mit dem Rücken und dem Ellenbogen unglücklich auf einen nicht sichtbaren Stein unter den Wellen und ist dann schon wieder 26 Wochen AU. Ist ja auch alles 'erträglich' (abgesehen von den Schmerzen), immerhin gibt es aufgrund jeweils neuer Krankheit jedesmal erst einmal Entgeltfortzahlung und dann Krankengeld. Und beantragt nun, weil ja drei mal mehr als 26 Wochen krank geschrieben war, die Erwerbsminderungsrente, beruft sich dabei auf dieses Urteil. Meinen Sie wirklich, die Richter stimmen ihm zu??
Das wird nichts. Allerdings erfolgt bei Ihrem Sportler immer eine Genesung und ein neuer Krankheitsfall. Ich habe das Urteil so verstanden, dass der Betreffende im Sinne der Sozialmedizinischen Einschätzung zwar durchaus über ein Leistungsvermögen von Ü 6 Stunden verfügt, jedoch diesem durch vermehrte Arbeitsunfähigkeit nicht mehr regelmäßig nachkommen kann. Das wird vermutet, wenn die Fehlzeiten - nicht zwangsläufig am Stück-über 6 Monaten liegen und die Prognosen auch für die weitere Zukunft so sind,also bleibt krank, wird weiter so fehlen. Ist zwar primär erwerbsgemindert, aber chronisch krank und würde im Job oder jeder anderen vermittelten Arbeit fehlen, fehlen, fehlen. Beispiel 3 mal die Woche Dialyse. Wer nur einmal im Jahr so lange krank wird und Genesung möglich ist, wird sicherlich deshalb nicht berentet.
Fazitam 21.07.2021 | 06:22
Was für eine geradezu lächerliche Diskussion. Wenn der oder die Betroffene glaubt erwerbsgemindert zu sein, stellt man einen entsprechenden Antrag. Der anschließende Bescheid wird dann schon zeigen, ob die lange AU für eine Rentengewährung ausreicht. In den meisten Fällen eher nicht und dann kann gern der weitere Rechtsweg beschritten werden. Ob dieser dann zu einer Rentengewährung führt? Abwarten, wie die Justiz das dann bewertet. Im Regelfall hat man dann nach 2 bis 3 Jahren, je nach Gerichstinstanz sein abschließendes Urteil. Ich wünsche daher viel Erfolg, vor allem aber Geduld.
Der Weiseam 21.07.2021 | 07:37
So, da meine Glaskugel in der Inspektion ist habe ich gewürfelt. Und siehe da, alle die sich hier an der (sinnlosen) Diskussion beteiligen, sind erwerbsgemindert und dürfen sofort zu Hause bleiben. Anders lässt es sich nicht erklären, dass wir alle für so einen Quatsch Zeit haben. Also, genießt den Sommer und ... die Würfel lügen nicht. Übrigens, da gab es schon 1874 in Bayern einen ähnlichen Fall, der war dann auch erwerbsgemindert und bekam Rente :-)) (für alle Spaßintoleranten: das war ein Scherz).
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