Bei "'nur' weil man in einem Jahr mal 26 Wochen krank geschrieben war." haben Sie Recht.
Hier geht aber um mehr (!) als 26 Wochen krank geschrieben.
Und da besteht eben durch das genannte Urteil des BSG ein Rechtsanspruch auf Erwerbsminderungsrente!
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Trotz dieses Urteils bleibt es eine Einzelfallentscheidung.
Denn auch bei jemanden der mehrfach über einen längeren Zeitraum krank ist, wird überprüft, ob er deshalb 'erwerbsgemindert' ist.
Wäre es ein 'Rechtsanspruch', wäre es in die Gesetze bereits 'eingearbeitet'.
Und wenn Sie das Urteil mal aufmerksam durchlesen, werden Sie feststellen, dass es hier insbesondere um die 'Verweisungstätigkeiten' geht.
Also bitte nicht einfach der Fragestellerin Hoffnung machen, dass sie aufgrund des Urteils nun ruckzuck Erwerbsminderungsrente erhält. So einfach funktioniert das eben trotzdem nicht![/quote]
Bitte lesen Sie das Urteil mal aufmerksam durch.
Und zwar bitte insbesondere die zwei kriegsentscheidenden Stellen des Urteils, wo es um "dass die während eines Arbeitsjahres zu erbringenden Arbeitsleistungen nicht mehr den Mindestanforderungen entsprechen, die ein "vernünftig und billig denkender Arbeitgeber" zu stellen berechtigt ist, sodass eine Einstellung oder Weiterbeschäftigung eines solchen Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch ausgeschlossen ist (vgl BSG vom 5.3.1959 - BSGE 9, 192, 194; BSG vom 21.7.1992 - 4 RA 13/91 - Juris RdNr 16; Senatsurteil vom 31.3.1993 - SozR 3-2200 § 1247 Nr 14 S 44 f)." geht.
Hier die zweite kriegsentscheidende Stelle aus dem BSG-Urteil:
"Geklärt hat das BSG, dass diese Mindestanforderungen jedenfalls dann nicht mehr als erfüllt anzusehen sind, wenn der Versicherte die Arbeitsleistung für einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen (sechs Monate bzw die Hälfte) im Jahr gesundheitsbedingt nicht mehr erbringen kann (BSG vom 5.3.1959 - BSGE 9, 192, 195; BSG vom 23.3.1977 - SozR 2200 § 1247 Nr 16 S 27; BSG vom 21.7.1992 - 4 RA 13/91 - Juris RdNr 17)."
Fazit aus dem BSG Urteil: Bei einer Person, die mehr als 26 Wochen im Jahr krankgeschrieben ist, "ist eine Einstellung oder Weiterbeschäftigung praktisch ausgeschlossen" und hat daher einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente!
Also sollte man der Fragestellerin, gerade auf Grund des BSG Urteils, auch wenn es Ihnen vermutlich nicht "schmeckt", Hoffnung machen, Ihre Rechte vollumfänglich zu realisieren!
Die Chancen dazu, sind meines Erachtens, sehr hoch!
Ich VERMUTE, die DRV wird ggf., bei entsprechendem Vortrag, schon im Widerspruchsverfahren einlenken.