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Experten-Antwort

Leistungsfall

von Birose15.04.2016 | 02:17
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5 Antworten

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Ich wurde Anfang September aus der Reha entlassen wo dann gleichzeitig ein Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente erfolgte. Nach längerem Warten erhielt ich dann Mitte Feb.2016 den Antrag auf Erwerbsminderungsrente zugeschickt. Mittlerweile hatte sich mein Gesundheitszustand (MS) erheblich verschlechtert und ich habe am 03.03.2016 einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente weggeschickt. Am 29.03. erhielt ich dann de Rentenbescheid, allerdings nur Teilerwerbsminderungsrente. Beginn 01.03.2016. Kann ich jetzt dagegen Widerspruch einlegen und den Leistungsfall ab 07.09.2015 verlangen, so wie seinerzeit von der Rehaklinik veranlasst ? MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Birose,

grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen unter Hinweis auf die Verschlechterung des Gesundheitszustandes. Sofern aktuelle ärztliche Unterlagen vorliegen, empfehlen wir Ihnen diese dem Rentenversicherungsträger zur Verfügung zu stellen.

Es ist ebenfalls vorstellbar, dass im Rahmen des Widerspruchsverfahrens eine erneute Begutachtung erfolgen wird.

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4 Antworten

???am 15.04.2016 | 07:14
Wenn der Leistungsfall laut Bescheid erst im Februar eingetreten sein sollte, können Sie das natürlich tun. Die Frage ist, welche Konsequenzen das hat. Evtl. höhere Abschläge = niedrigere Rente als bisher? Werden Sie etwas von der Nachzahlung bekommen oder kassiert das alles Ihre Krankenkasse?
Herz1952am 15.04.2016 | 08:28
Gut, dass ich bereits meine EM-Rente sicher habe (smile)
Biroseam 15.04.2016 | 09:39
grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen unter Hinweis auf die Verschlechterung des Gesundheitszustandes. Sofern aktuelle ärztliche Unterlagen vorliegen, empfehlen wir Ihnen diese dem Rentenversicherungsträger zur Verfügung zu stellen. Es ist ebenfalls vorstellbar, dass im Rahmen des Widerspruchsverfahrens eine erneute Begutachtung erfolgen wird. Ist es vielleicht sinnvoll (da ich ja nun schon seit 6 Monaten Krank geschrieben bin und auch erstmal weiterhin bleibe ) zu warten bis die KK eine erneute Reha zur Teilhabe am Arbeitsleben verlangt ( zweimal musste ich eine Wiedereingliederung schon abbrechen, weil sogar 3 Stunden täglich nicht zu schaffen waren).. Dann wird ja von der Reha-Klinik der Gesundheitszustand festgestellt und dieser Befund ist dann vielleicht eher Aussagekräftig bei der RV wg.der Genehmigung auf volle Erwerbsminderungsrente. MS seit 1994/Alter 54 Jahre. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Schadeam 15.04.2016 | 11:05
Sie sollten sich persönlich beraten lassen, das scheint mir sinnvoller als hier im Forum zu fragen. Denn ganz eindeutig ist Ihre Schilderung nicht. sie haben zwar den Rentenbeginn angegeben (01.03.) aber nicht wann die EM eingetreten ist . auch das steht im Bescheid...... Im Gespräch kann man dann alle Fragen beantworten, in Hinblick darauf dass das KG in aller Regel höher ist als die volle Rente, ist es vielleicht gar nicht so schlecht für Sie, dass es keine volle Rente gibt......
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