Hallo Birose,
grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen unter Hinweis auf die Verschlechterung des Gesundheitszustandes. Sofern aktuelle ärztliche Unterlagen vorliegen, empfehlen wir Ihnen diese dem Rentenversicherungsträger zur Verfügung zu stellen.
Es ist ebenfalls vorstellbar, dass im Rahmen des Widerspruchsverfahrens eine erneute Begutachtung erfolgen wird.