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Experten-Antwort

LTA abgebrochen - LTA neu beantragen??

von Susi03.05.2017 | 20:06
1254 Ansichten
2 Antworten

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Hallo ich habe LTA bekommen und aus gesundheitlichen Gründen wurde diese zum März beendet. in dem Schreiben des DRV lautet es "Wir stellen ihnen Anheim, bei Genesung erneut einen Antrag auf LTA zu stellen." ich habe dagegen Widerspruch eingelegt da mein Rehaberater mir vor dem Abbruch zugesichert hat, das sobald das Attest vorliegt, dass ich sobald wieder voll Leistungs- und Rehafähig bin wieder in die LTA einsteigen kann (nächster Kursbeginn 20.07.2017) Im Antwortsschreiben auf diesen Widerspruch stand nun das : (Beamtendeutsch - kompliziert!!) Wir stellen ihnen Anheim, zu gegebener Zeit, Ihre Belastbarkeit für weitere LTA durch entsprechenden Befundbericht nachzuweisen. Da die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für LTA erfüllt sind, wird auf ein vereinfachtes Prüfverfahren abgestellt. Hier werden wir eine medizinische Sachaufklärung durchführen. Dieses Verfahren hat Bestand, so lange ein Bezug zu dem bisher bewilligten Antrag besteht. Meine Frage daher: Muss ich nun nur das Attest einreichen? Oder muss ich den komletten Antrag erneut stellen? Wie läuft das ab?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Susi,

anhand des dargestellten Sachverhaltes ist es lediglich erforderlich über einen ärztlichen Nachweis (z.B: in Form eines Attestes) klarzustellen, dass die LTA wieder fortgesetzt werden kann. Grundsätzlich kommt es im Einzelfall immer darauf an, welche Ursache für eine Unterbrechung/Beendigung der LTA vorgelegen hatte. Gerade da können gesundheitliche Gründe sehr vielfältig sein und zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen über zukünftige Vorgehensweisen nach der Genesung bzgl. der unterbrochenen LTA führen. Der/die zuständige Reha-Fachberater/in, der die Entscheidungen treffen muss, prüft individuell, aufgrund der gegebenen Umstände, wie in Ihrem Sinne weiter verfahren werden soll. Dazu müssen alle Gründe und Argumente gegeneinander aufgewogen werden, welche für oder gegen eine Fortsetzen der LTA im Vgl. zu einem neuen Beginn sprechen. Anhand der zweiten getroffenen Aussage stellt man ja Anheim, dass die Bereitschaft vorhanden ist, Sie wieder in die laufende Maßnahme zu integrieren und dass eben nicht ein neuer Antrag erforderlich wird. Nehmen Sie am besten nochmals direkt mit dem zuständigen Berater auf. Wir wünschen Ihnen nach Wiederaufnahme der LTA weiterhin viel Erfolg und Gesundheit.

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1 Antworten

KSCam 03.05.2017 | 21:10
Reichen Sie das Attest ein und dann wird es laufen....mehr als Ihnen zu schreiben, dass es ein vereinfachtes Verfahren gibt, können Sie doch wirklich nicht erwarten. Und für so was legt man Widerspuch ein? Wo wäre denn das Problem gewesen den neuen Antrag zu stellen? den Widerspruch hätten Sie sich auch sparen können.
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