Hallo, Susi,
anhand des dargestellten Sachverhaltes ist es lediglich erforderlich über einen ärztlichen Nachweis (z.B: in Form eines Attestes) klarzustellen, dass die LTA wieder fortgesetzt werden kann. Grundsätzlich kommt es im Einzelfall immer darauf an, welche Ursache für eine Unterbrechung/Beendigung der LTA vorgelegen hatte. Gerade da können gesundheitliche Gründe sehr vielfältig sein und zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen über zukünftige Vorgehensweisen nach der Genesung bzgl. der unterbrochenen LTA führen. Der/die zuständige Reha-Fachberater/in, der die Entscheidungen treffen muss, prüft individuell, aufgrund der gegebenen Umstände, wie in Ihrem Sinne weiter verfahren werden soll. Dazu müssen alle Gründe und Argumente gegeneinander aufgewogen werden, welche für oder gegen eine Fortsetzen der LTA im Vgl. zu einem neuen Beginn sprechen. Anhand der zweiten getroffenen Aussage stellt man ja Anheim, dass die Bereitschaft vorhanden ist, Sie wieder in die laufende Maßnahme zu integrieren und dass eben nicht ein neuer Antrag erforderlich wird. Nehmen Sie am besten nochmals direkt mit dem zuständigen Berater auf. Wir wünschen Ihnen nach Wiederaufnahme der LTA weiterhin viel Erfolg und Gesundheit.