Hallo alarm,
aus meiner Sicht haben Sie bereits den richtigen Schritt eingeleitet und einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe beim Rentenversicherungsträger gestellt. Sie sollten daher zunächst das weitere Verfahren bzw. die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über Ihren Antrag abwarten. Weitere Maßnahmen Ihrerseits sind zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich nicht notwendig.