Hallo alarm,
aus meiner Sicht haben Sie bereits den richtigen Schritt eingeleitet und einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe beim Rentenversicherungsträger gestellt. Sie sollten daher zunächst das weitere Verfahren bzw. die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über Ihren Antrag abwarten. Weitere Maßnahmen Ihrerseits sind zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich nicht notwendig.
Hallo alarm
ich denke schon, dass der Antrag ein paar Wochen dauern wird, aber Sie können sich Mitte April telefonisch bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach dem Sachstand erkundigen, wenn Sie bis dahin noch nichts gehört haben..
Hallo Alarm,
da Ihre Rückfrage an Ihren etwas älteren Beitrag andockt, wäre sie beinahe untergegangen. Also Sorry für die etwas verspätete Antwort !
Wir können Ihnen leider keine konkrete Auskunft über den Sachstand Ihres Antrages geben.
Sie sollten daher zunächst die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers abwarten.
Für konkrete Fragen zu Ihrem Fall bzw. Ihrer beruflichen Perspektive wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rehafachberater.
Leider muss ich mich wiederholen. Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rehafachberater er kann Ihnen auch erklären, warum ein Gutachten nicht eingeholt wurde.
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