Hallo Hugo H.
Sie können selbstverständlich erneut einen Antrag stellen. Sofern Ihre verminderte Erwerbsfähigkeit durch LTA wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid (die Grundentscheidung). Im Anschluss wird es regelmäßig ein persönliches Gespräch mit dem Reha-Fachberatungsdienst geben, in dem die in Betracht kommenden Leistungen unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche besprochen werden.