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Experten-Antwort

LTA-innerbetriebliche Umsetzung

von Finn29.07.2013 | 18:27
4882 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo meine Reha habe ich nun hinter mir. Leider ohne Erfolg. In meinem alten Beruf bin ich nicht mehr arbeitsfähig. In der Reha legte man mir die Beantragung von LTA in Form einer innerbetrieblichen Umsetzung nahe. Leider gabs vom Sozialdienst der Reha-Einrichtung keine genaueren Angaben dazu. Wie läuft eine solche LTA ab? Muss iuch diese Innerbetriebliche Umsetzung selber mit meinem Arbeitgeber aushandeln oder macht das dann die DRV ? Gibts da Übergangsgeld? Bekommt mein Arbeitgeber für eine solche Maßnahme Zuschüsse?Was geschieht , wenn mein Arbeitgeber dieser Umsetzung nicht zustimmt. Wass passiert, wenn ich die Umsetzung gesundheitlich nicht schaffe ? Ich bin total verunsichert ? Vielleicht bekomme ich ja hier Auskunft. Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine innerbetriebliche Umsetzung ist eine Möglichkeit, im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsplatz wieder Fuß zu fassen. An den Arbeitgeber können in diesem Fall sog. Eingliederungszuschüsse gezahlt werden. Damit wird ein Teil der Lohnkosten für einen bestimmten Zeitraum übernommen und dem Arbeitgeber erstattet. Sie sollten bei Ihrem Rentenversicherungsträger umgehend einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Mit dem zuständigen Rehabilitations-Fachberater, dem Arbeitgeber und selbstverständlich auch Ihnen wird dann überlegt werden, welche Leistungen für Sie möglich und sinnvoll sind.

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1 Antworten

KSCam 29.07.2013 | 22:22
Die wichtigste Frage ist die, ob es im Betrieb geeignet Plätze gibt, auf die Sie umgesetzt werden können. Das sollten Sie als Insider eigentlich beurteilen können. Entweder Sie sprechen selbst mit Ihrem Chef Oder sie beantragen LTA, da kann man helfen eine Lösung zu finden. Beispielsweise kann die DRV Ihrem Betrieb einen Einarbeitungszuschuß anbieten. Wenn der Betrieb nicht will, geht aber gar nichts, denn keiner kann Ihren Chef zwingen, Sie umzusetzen, wenn er das nicht will. Üg werden Sie nicht bekommen, Sie erhalten Lohn für Ihre Arbeit. Und wenn Sie es nicht schaffen, Missmanagement eine neue Alternative suchen. Entweder im Betrieb oder wo anders.....
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