Eine innerbetriebliche Umsetzung ist eine Möglichkeit, im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsplatz wieder Fuß zu fassen. An den Arbeitgeber können in diesem Fall sog. Eingliederungszuschüsse gezahlt werden. Damit wird ein Teil der Lohnkosten für einen bestimmten Zeitraum übernommen und dem Arbeitgeber erstattet. Sie sollten bei Ihrem Rentenversicherungsträger umgehend einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Mit dem zuständigen Rehabilitations-Fachberater, dem Arbeitgeber und selbstverständlich auch Ihnen wird dann überlegt werden, welche Leistungen für Sie möglich und sinnvoll sind.
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