Hallo, Sandra,
der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) hat mit dem Medizinischen Dienst (Gutachterstelle oder auch ärztlicher Dienst) der Deutschen Rentenversicherung Bund nichts zu tun. Der Begriff „MDK Rente“ existiert nicht. Aufgrund der im Rentenverfahren erteilten Schweigepflichtentbindung hat der medizinische Dienst der DRV die Möglichkeit, wenn es bereits Untersuchungen beim MDK in der Vergangenheit gegeben hat, dort die Befunde zu erfragen und Informationen darüber zu erhalten. Von dieser Seite betrachtet hat die Untersuchung beim MDK durchaus Einfluss auf die Entscheidung im EM-Rentenverfahren, da der Entscheider (Gutachter) aufgrund der bereits durchgeführten Untersuchungen an anderer Stelle, vielleicht schon über den Vorgang abschließend eine Entscheidung treffen kann, ohne weitere Untersuchungen zu veranlassen. Dies ist vom Einzelfall abhängig.