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Experten-Antwort

MDK der Krankenkasse identisch mit dem MDK der Rentenversicherung Bund?

von sandra08.08.2018 | 17:33
1528 Ansichten
3 Antworten

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Hallo. Ich muß wohl zum MDK der Krankenkasse, da ich einen Antrag auf med. Cannabis laufen habe. Bin in Arbeitsmarktrente, welche schon öfters verlängert wurde. Bisher mußte ich noch nicht zum MDK der Rentenversicherung. frage: Wenn ich zum MDK der Krankenkasse muß, zählt das dann auch für die EM-Rente? Oder hat das gegenseitig gar nichts zu tun? Da ich wohl eine "normale" EMR demnächst (6 Monate vor Ablauf) beantrage (beim Verlängerungsantrag), würde mich das interessieren. Aber den Verlängerungsantrag stelle ich erst in 1 Jahr. Meldet also der MDK Kasse der MDK Rente diese Untersuchung/Gepräch? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Sandra,

der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) hat mit dem Medizinischen Dienst (Gutachterstelle oder auch ärztlicher Dienst) der Deutschen Rentenversicherung Bund nichts zu tun. Der Begriff „MDK Rente“ existiert nicht. Aufgrund der im Rentenverfahren erteilten Schweigepflichtentbindung hat der medizinische Dienst der DRV die Möglichkeit, wenn es bereits Untersuchungen beim MDK in der Vergangenheit gegeben hat, dort die Befunde zu erfragen und Informationen darüber zu erhalten. Von dieser Seite betrachtet hat die Untersuchung beim MDK durchaus Einfluss auf die Entscheidung im EM-Rentenverfahren, da der Entscheider (Gutachter) aufgrund der bereits durchgeführten Untersuchungen an anderer Stelle, vielleicht schon über den Vorgang abschließend eine Entscheidung treffen kann, ohne weitere Untersuchungen zu veranlassen. Dies ist vom Einzelfall abhängig.

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2 Antworten

Rentenuschiam 08.08.2018 | 18:48
Um es kurz zu machen: Nein, MdK und DRV haben nichts miteinander zu tun. Schon gar nicht, wenn Sie bereits Rentenbezieherin sind. MfG
Peteram 09.08.2018 | 11:40
Das hat leider nichts miteinander zu tun. Ich musste bereits zu 5 Begutachtung und muss jetzt zur EM Renten Begutachtung. 1 MDK Krankenkasse 2 Amtsarzt Arbeitgeber öD 3 Begutachtung Pflege 4. Begutachtung Arbeitsamt 5 Begutachtung Versorgungsamt. Obwohl die letzte Begutachtung durch das Versorgungsamt gerade 3 Monate her ist muss ich dennoch zur Begutachtung der DRV. Trotz GdB 80 B,G und PG2 und mehrseitige Gutachten, auch medizinisches Gutachten der Charite über 12 Seiten, wurde zusätzlich mein Hausarzt abgeschrieben der eine Stellungnahme schreiben sollte und jetzt noch die Begutachtung der DRV drauf. Es wird dir aus EM Antragssicht also nichts nützen.
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