Hallo Witwe,
wenn das "alte" Hinterbliebenenrentenrecht anzuwenden ist (Heirat vor dem 01.01.2002 und mindestens ein Ehegatte vor dem 02.01.1962 geboren), dann zählen Mieteinkünfte nicht als Einkommen.
Die Witwenrente verringert sich also durch dieses Einkommen nicht.