Hallo Anton R,
Die Antwort auf Ihre Frage haben Sie mittlerweile selbst gefunden. Es ist nicht relevant, wie sich die Höhe der ausländischen Rente berechnet.
Auf die von Ihnen bereits bekannte Arbeitsanweisung zu § 31 FRG wird verwiesen (insbesondere Abschnitt R4.1).
http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=FRG_31R0&id=§ 31 Rentengewährung aus dem Ausland 5 990
Mit freundlichen Grüßen