Auf die Ausführungen von W*lfgang wird verwiesen. Für die 240 Monate werden alle Beiträge gerechnet, nicht nur die, die aus der Tätigkeit in einer WfbM stammen.
Bei Beschäftigungsaufnahme im Rentenfall bzw. Zahlung von freiwilligen Beiträgen sollten Sie sich vorab mit einer Beratungsstelle in Verbindung setzen.