Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Möchte ein Erwerbsminderungsantrag stellen

von Maik E18.01.2016 | 22:00
1522 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Ich wollte wenn möglich Erwerbsminderung beantragen! Ich hatte damals ca.2001 einen Erwerbsminderungsantrag gestellt,hatte aber in den 5 Jahren davor "nur" 35 Monate Beiträge gezahlt,also keine 3 Jahre (Es fehlte 1 Monat ),so wurde der Antrag abgelehnt! Habe grade nochmal in meinen Unterlagen nachgesehen und da steht das ich seit meinen Schulabschluß 86Monate voll eingezahlt habe,dazu kommen jetzt noch von 2002 bis heute 2016 ( 14 Jahre oder 168 Monate ) "Behinderten Werkstatt" dazu! Wird mir die gesamte Zeit vor Antragstellung (86Mon)angerechnt zu meiner bisherigen Zeit in der Werkstatt (168Mon), oder muß ich 20 Jahre in der Werkstatt voll gearbeit und Beiträge eingezahlt haben? Noch ne Frage: Wenn mir die Erwerbsminderungsrente zugesagt wird und ich angenommen wieder mich in der Lage sehe ,wieder auf dem 1.Arbeitsmarkt zu arbeiten ,aber nach einen Jahr merke es klappt nicht.Welche "Hürde" kommt auf mich zu ,wenn ich dann erneut beantrage,neue Wartezeiten? Eine letzte Frage: Falls ich mich garnicht imstande sehe zu arbeiten,möchte aber von mir aus in die Rentenkasse einzahlen,werden diese Beiträge dann genauso gewertet als wenn sie vom Arbeitgeber stammen? Bedanke mich ganz herzlich im voraus! Viele Grüße Maik

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auf die Ausführungen von W*lfgang wird verwiesen. Für die 240 Monate werden alle Beiträge gerechnet, nicht nur die, die aus der Tätigkeit in einer WfbM stammen.

Bei Beschäftigungsaufnahme im Rentenfall bzw. Zahlung von freiwilligen Beiträgen sollten Sie sich vorab mit einer Beratungsstelle in Verbindung setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Maik Eam 18.01.2016 | 22:02
W*lfgangam 18.01.2016 | 22:27
Hallo Maik E, wenn Sie bei dem ersten EM-Antrag bereits EM waren, würde sich bei einem heutigen Antrag auch keine positive Entscheidung ergeben - das EM-Datum steht fest (2001) und es waren davor keine 36 Monate Pflichtversicherung vorhanden ...die seitdem laufenden Pflichtbeiträge aus der WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen) zählen leider nicht dazu, die 'alten' 35 Monate zu erhöhen. Die für die 'Sonderwartezeit' erforderlichen 240 Monate hätten Sie - sofern Sie bereits vor Erreichen der 5jährigen Wartezeit als EM gelten/quasi ab Geburt, wäre der EM-Rentenanspruch jetzt erreicht. Setzen Sie sich mit der nächsten Beratungsstelle DRV oder Rathaus-Versicherungssamt in Verbindung, dort wird Ihr Antrag aufgenommen und die Voraussetzungen 'vorgeprüft'. Und, von eigenen Einzahlungen in die Rentenkasse sehen Sie zunächst ab - hätte in Ihrem Fall wohl keinen Nutzen/auch darüber informieren Sie die Beratungsstellen. Wichtig eben, da mal hinzugehen! Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026