Dem Beitrag von KSC kann teilweise zugestimmt werden. Der früheste Rentenbeginn bei Ihrem Geburtsjahrgang (vorausgesetzt, dass Sie nicht schwerbehindert sind) ist ab dem Monat nach der Vollendung des 63. Lebensjahres.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Abschläge nicht 10,2 %, sondern 11,4 % bei einem Geburtsjahr 1959 und einem Rentenbeginn mit 63 Jahren betragen.
Sollten Sie bereits 2020 die 45- jährige Wartezeit erfüllt haben, wäre ein Rentenbeginn mit dem Folgemonat von 64 Jahren + 2 Mon. ohne Abschläge möglich. Daraus ergibt sich, abhängig von Ihrem genauen Geburtsdatum (-monat), ein Rentenbeginn 2023 oder 2024.