Hallo Herr Nahle,
die besagte Mutter sollte jetzt einen Rentenantrag zum 01.07.2014 stellen. Mit der Rentenantragstellung beantragt sie gleichzeitig die Nachentrichtung nach § 282 Abs. 1 SGB VI (bereits im Formular vorgesehen). Sofern die Nachzahlung der 12 Beiträge dann innerhalb von 3 Monaten nach Bescheiderteilung zur frw. Beitragszahlung erfolgt, gelten dann die gezahlten Beiträge als am Tag der Antragstellung als entrichtet. Folglich könnte dann die Rente zum 01.07.2014 beginnen, wenn alle weiteren Voraussetzungen gegeben sind.