Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Mütterrente und Nachzahlung

von Andreas Nahle25.05.2014 | 09:45
2170 Ansichten
5 Antworten
Eine Mutter (Jahrgang 1945) hat zwei Kinder erzogen und ansonsten keine Beiträge zur gesetzlichen RV entrichtet. Bislang wären drei Jahre freiwillige Beiträge erforderlich gewesen, um einen Rentenanspruch zu erwirken, was sich die Mutter nicht leisten konnte. Ab dem 01.07.2014 reichen hierfür 12 freiwillige Mindestbeiträge aus, weil die Kindererziehungszeiten ab diesem Zeitpunkt im doppelten Umfang angerechnet werden, bei zwei Kindern also 48 statt bisher 24 Kalendermonate Pflichtbeiträge. Laut offiziellem Tenor hätte diese Mutter bis zum 30.09.2014 Zeit, die zum 01.07.2014 rückwirkend zu zahlende Regelaltersrente "rechtzeitig" zu beantragen. Aber gilt diese 3-Monatsfrist auch, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erst mit dem Inkrafttreten der neuen "Mütterrente" gegeben sind? Oder richtet sich der Rentenbeginn in diesen Fällen danach, dass das Datum der Rentenantragstellung zwar das Datum des Eingangs der freiwilligen Beiträge fingiert, die Rente selbst aber dann erst mit Ablauf des Monats der Antragstellung beginnen kann? Falls letzteres zutrifft, werden viele Mütter das Nachsehen haben, die ihre Ansprüche nicht bereits im Juni 2014 angemeldet haben, weil bei einer Rentenantragstellung im September 2014 in Verbindung mit einer Sondernachentrichtung nach § 282 SGB VI die Regelaltersrente erst ab dem Monat Oktober 2014 zustehen würde. Ich habe in der vergangenen Woche dreimal über das DRV-Servicetelefon (0800-1000 4800) kontaktiert und sage und schreibe drei verschiedene Auskünfte erhalten. Vielleicht ist es dem Experten möglich, hierzu Stellung zu nehmen. Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.05.2014 | 10:48

Hallo Herr Nahle,

die besagte Mutter sollte jetzt einen Rentenantrag zum 01.07.2014 stellen. Mit der Rentenantragstellung beantragt sie gleichzeitig die Nachentrichtung nach § 282 Abs. 1 SGB VI (bereits im Formular vorgesehen). Sofern die Nachzahlung der 12 Beiträge dann innerhalb von 3 Monaten nach Bescheiderteilung zur frw. Beitragszahlung erfolgt, gelten dann die gezahlten Beiträge als am Tag der Antragstellung als entrichtet. Folglich könnte dann die Rente zum 01.07.2014 beginnen, wenn alle weiteren Voraussetzungen gegeben sind.

4 Antworten

KSCam 25.05.2014 | 12:45
Stellen Sie doch "ganz einfach" formlos einen Antrag bei der DRV und fragen bis wann Sie wieviel zahlen müssen um ab 01.07.14 die Rente zu bekommen. Das können Sie noch heute machen und dann können Sie keine Frist versäumen - wo ist das Problem?
Andreas Nahleam 25.05.2014 | 14:50
KSC schrieb

Stellen Sie doch "ganz einfach" formlos einen Antrag bei der DRV und fragen bis wann Sie wieviel zahlen müssen um ab 01.07.14 die Rente zu bekommen.

Das können Sie noch heute machen und dann können Sie keine Frist versäumen - wo ist das Problem?

Es geht hier nicht um mich persönlich, sondern um eine allgemeine Klärung, denn die von Ihnen vorgeschlagene Lösung hilft im Zweifel auch nur der Mutter, die vor dem 01.07. einen (formlosen) Antrag stellt. Ich würde einfach nur gerne wissen, wer hier Zimt erzählt: die DRV-Homepage erklärt in den "Fragen und Antworten", dass man bis Ende Oktober Zeit hätte, laut den "Rechtlichen Arbeitsanweisungen" der DRV müsste man stattdessen einen solchen Antrag bis spätestens 30.06. stellen. Sollte letzteres stimmen, ist der massenhafte Ärger ab Juli vorprogrammiert.
Batrixam 26.05.2014 | 07:08
Sollte zur Erfüllung der 60monatogen Wartezeit noch die Nachzahlung freiwilliger Beiträge erforderlich sein (z.B. zwei Kinder ohne weitere Beitragszeiten), ist eine Antragstellung im Juni notwendig, um den Rentenbeginn 01.07.2014 realisieren zu können, da die freiwilligen Beiträge als im Moment der Antragstellung als gezahlt geltend. Wird die Voraussetzung von 60 Monaten Beiträgen durch die sog. Mütterrente erfüllt, ohne weitere freiwillige Beiträge zahlen zu müssen (z.B. 3 Kinder ohne weitere Beitragszeiten), so reicht die Antragstellung bis zum 30.09.2014 aus, um rückwirkend zum 01.07.2014 den Rentenbeginn realisieren zu können. Ob hier im tatsächlichen Verfahren bei den Rentenversicherungsträgern eine abweichende Sonderregelung eingeführt wird, bleibt abzuwarten, ist jedoch zu bezweifeln, da für alle betroffenen Mütter noch fünf Wochen Zeit ist, den Rentenantrag mit der Absichtserklärung zur Nachzahlung fehlender Beiträge -notfalls auch erstmal formlos- einzureichen... und es kann keine sagen, er/sie hätte es nicht mitbekommen, denn in den Medien wird das Thema seit langem heiß diskutiert.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026