Hallo Herr Nahle,
die besagte Mutter sollte jetzt einen Rentenantrag zum 01.07.2014 stellen. Mit der Rentenantragstellung beantragt sie gleichzeitig die Nachentrichtung nach § 282 Abs. 1 SGB VI (bereits im Formular vorgesehen). Sofern die Nachzahlung der 12 Beiträge dann innerhalb von 3 Monaten nach Bescheiderteilung zur frw. Beitragszahlung erfolgt, gelten dann die gezahlten Beiträge als am Tag der Antragstellung als entrichtet. Folglich könnte dann die Rente zum 01.07.2014 beginnen, wenn alle weiteren Voraussetzungen gegeben sind.
Es geht hier nicht um mich persönlich, sondern um eine allgemeine Klärung, denn die von Ihnen vorgeschlagene Lösung hilft im Zweifel auch nur der Mutter, die vor dem 01.07. einen (formlosen) Antrag stellt.
Ich würde einfach nur gerne wissen, wer hier Zimt erzählt: die DRV-Homepage erklärt in den "Fragen und Antworten", dass man bis Ende Oktober Zeit hätte, laut den "Rechtlichen Arbeitsanweisungen" der DRV müsste man stattdessen einen solchen Antrag bis spätestens 30.06. stellen. Sollte letzteres stimmen, ist der massenhafte Ärger ab Juli vorprogrammiert.
Stellen Sie doch "ganz einfach" formlos einen Antrag bei der DRV und fragen bis wann Sie wieviel zahlen müssen um ab 01.07.14 die Rente zu bekommen.
Das können Sie noch heute machen und dann können Sie keine Frist versäumen - wo ist das Problem?
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