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Experten-Antwort

Muss ein LTA-Bescheid konkrete Maßnahmen benennen?

von Anke31.07.2015 | 16:54
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Im Oktober 2014 wurden mir Leistungen zur Teilhabe "dem Grunde nach bewilligt". Als mir im Januar 2015 mein Arbeitgeber klarmachte, das er das bestehende Arbeitsverhältnis beenden wolle, bat ich die RV um Leistungen zum Erhalt des Arbeitsplatzes und berief mich auf die "dem Grunde nach" bewilligten Leistungen. Man sagte mir, ich müßte erst mit dem Rehaberater sprechen. Dieser hatte allerdings nur Termine die für Berufstätige überhaupt nicht machbar sind. Daraufhin meinte die RV ich solle mich wieder melden wenn ich für Vormittagstermine beim Rehafachberater Zeit hätte, also wieder arbeitslos wäre, allerdings würde die Wartezeit auf diese Termine für Hartz IV Empfänger mehrere Monate betragen. Der Arbeitgeber kündigte mir im März 2015. Seitdem bin ich krankgeschrieben. Im Juni stellte ich einen neuen Antrag auf LTA bei dem mich eine Tagesklinik die mich behandelt,unterstützt. Es wird eine Reha-Aktiv Maßnahme vorgeschlagen, da es hauptsächlich um Hilfe bei der Integration in den Arbeitsmarkt bei psychischer Erkrankung geht. Ich habe auch schon 3 Einrichtungen gefunden, die so etwas anbieten und mich für ein Infogespräch dort angemeldet. Ich weiß nicht wie die Entscheidung der RV ausfallen wird. Kann ich verlangen das im Bescheid eine konkrete Maßnahme benannt wird? Sollte ich Wiederspruch einlegen wenn wieder nur "Leistungen dem Grunde nach" bewilligt werden? Muß ich wirklich zwingend vorher zum Rehafachberater? Ich würde die Maßnahme gern so schnell wie möglich beginnen und nicht erst Monate auf das Gespräch warten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anke,

den Ausführungen von ??? ist zuzustimmen, ein neuer LTA-Antrag war eigentlich nicht erforderlich.

Teilen Sie dem RV-Träger doch mit, welche Maßnahme Sie ins Auge gefasst haben, dies geht schriftlich oder mündlich. Dann wird entschieden, ob diese wie beantragt gefördert werden kann und Sie bekommen bei Zustimmung einen Bescheid mit der Zusage zu einer konkreten Maßnahme.

Ein Gespräch mit einem Rehafachberater ist immer sinnvoll aber nicht zwingend erforderlich.

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5 Antworten

???am 31.07.2015 | 17:27
Mir ist nicht klar, warum Sie nochmal einen LTA-Antrag gestellt haben. Die DRV hat doch schon LTA dem Grunde nach zugesagt. Oder haben Sie einen Bescheid bekommen, dass das Verfahren beendet wurde? Falls nicht, macht Ihr 2. Antrag keinen Sinn. Da Sie ja jetzt bereits in etwa wissen, was Sie wollen, sollten Sie das der DRV (inkl. Name und Anschrift Ihrer Wunsch-Einrichtungen) schriftlich mitteilen und um Entscheidung bitten. Da jetzt überall Ferienzeit ist, wird das alles wohl etwas länger dauern. Aber spätestens nach 4 Wochen sollten sie sich mal nach dem Sachstand erkundigen.
KSCam 31.07.2015 | 22:12
LTA Bewilligungen dem grunde nach gelten in aller Regel 3 Jahre lang. So gesehen hätten Sie keinen neuen LTA Antrag stellen müssen, sondern lediglich konkret eine Maßnahme beantragen. Über einen Antrag im Juni muss jetzt Ende Juli noch nicht entschieden sein - so "ewig" läuft der nun wirklich noch nicht. Angst vor einer Bewilligung dem Grunde nach brauchen Sie nicht haben, das wäre Quatsch, weil die erste Bewilligung eh 3 Jahre gilt.
HotRodam 31.07.2015 | 20:51
Wenn die sogenannten JobCenter ihre sogenannten Kunden in sogenannte 1€URO-Jobs pressen wollen, dann müssen diese Sklaven-Jobs sehr wohl ganz genau benannt werden, da sie sonst verweigert werden dürfen ! Das Gleiche gilt sinngemäß für die sogenannten Integrationsmaßnahmen, die in Wahrheit nur dazu dienen, die Alo-Statistiken zu schönen !
Ankeam 01.08.2015 | 21:00
Danke für die Info, das ein Bescheid "dem Grunde nach" 3 Jahre gilt. Mir wurde von der RV nach mehrmaligen Versuchen, mit dem Bescheid irgendeine Leistung zu bekommen vermittelt: - ich müßte erst zwingend mit dem Rehafachberater sprechen - der würde mir etwas empfehlen -danach würde die RV mit neuem Bescheid dieser Empfehlung folgen ODER AUCH NICHT Nachdem nicht mal ein Gespräch möglich war um über Hilfen zum Erhalt des Arbeitsplatzes zu sprechen war ich überzeugt davon, das dieser Bescheid völlig wertlos ist. Deshalb die Neuantragstellung. Ich habe auch nicht den Eindruck, das die RV das merkwürdig fand das es einen neuen Antrag gibt. Sie bearbeitet ja jetzt den neuen Antrag und hat auch Unterlagen angefordert. allerdings wollen sie mir immer noch keinen Termin beim Rehafachberater geben. Den würde ich erst bekommen, wenn mir LTA bewilligt werden. Das hat mir die RV genau so geschrieben. Ich werd nun wohl nochmal persönlich bei der RV vorbeigehen und klären, warum die neu bearbeiten obwohl schon eine Bewilligung vorliegt, die noch gültig ist.
Ankeam 03.08.2015 | 12:06
Ich habe heute mit dem Team Reha der RV gesprochen und auch auf den eigentlich schon gültigen Bescheid hingewiesen. Ich habe auch die von mir gewünschte konkrete Maßnahme mit Maßnahmebeginn benannt. Man hat mir gesagt, das ein Termin beim Rehafachberater zwingend wäre und das das bis zu 8 Wochen dauern kann. Zumindest hat man mein Anliegen nochmals an den Rehafachberater gegeben. Da der Beginn der Maßnahme in 9,5 Wochen ist hoffe ich, das das Zeitfenster noch reicht. Ich will ja nicht monatelang zuhause sitzen, Danke für die Infos, sie haben mir sehr geholfen kompetent mit der RV zu telefonieren.
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