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Experten-Antwort

Nach Erwerbsminderungsrente Reha-Umschulung

von Peter Köster23.04.2015 | 20:37
891 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich musste damals aus gesundheitlichen Gründen bereits berufliche Rehabilitationen abbrechen (BFW) und wurde berentet auf Zeit. Das ich weiter Anspruch habe, wurd mir damals auch in der Auflösungsmitteilung mitgeteilt. Damals (2012) wurde ja ein Tagessatz ausgerechnet, den ich neben Fahrgeld bekommen habe. Greift dieser wieder? Oder würde ich weniger bzw. mehr bekommen, da ja ab und an der Satz erhöht wird. Hat die Rente da Einfluss drauf? Oder eben der letzte Arbeitgeber bzw. Brutto Lohn? Und...ist es möglich, direkt aus der Rente (wenn von ärztlicher Seite da nichts gegenspricht) direkt in ein Reabilitations-Vorbereitungstraining (RVT) des BFW zu kommen? Und im Anschluss Umschulung? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Köster,

setzen Sie sich für die Klärung Ihrer vielen einzelfallbezogenen Fragen mit dem damals für Sie zuständigen Reha-Beratungsbereich in Verbindung. Ihr Reha-Fachberater kann in Kenntnis Ihrer Vorgeschichte konkret antworten.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich schließt der aktuelle Rentenbezug wegen Erwerbsminderung keinerlei Reha-Leistung aus, weil auch während des RT-Bezugs an der Wiederherstellung der Gesundheit gearbeitet werden kann.

Berufliche Orientierung oder Arbeitserprobung sind keine Reha an sich und sind auch nicht mit Übergangsgeldanspruch verbunden.

Regelrechte Umschulungslehrgänge sind wenn die Belastbarkeit dafür gegeben sein sollte möglich. Es käme auch grds. zum Anspruch auf ÜG. Dieser wird bei Ihnen ggf. aus dem Tarifentgelt berechnet. Die zeitgleich gezahlte Rente wird dann als Einkommen auf das ÜG angerechnet.

In die Planung steigen Sie bitte so früh wie möglich ein. Es muss bei zeitigem Beginn einer Maßnahme die gesundheitliche Belastbarkeit geprüft werden. Das wird immer im Einzelfall zu prüfen sein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Peter Kösteram 24.04.2015 | 11:05
Also wäre es sogar möglich, die Reha Umschulung während des Rentenbezugs zu beginnen? Vielen Dank für diese Informationen.
Deutsche Rentenversicherung
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