Sehr geehrter Herr Köster,
setzen Sie sich für die Klärung Ihrer vielen einzelfallbezogenen Fragen mit dem damals für Sie zuständigen Reha-Beratungsbereich in Verbindung. Ihr Reha-Fachberater kann in Kenntnis Ihrer Vorgeschichte konkret antworten.
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Sehr geehrter Herr Köster,
setzen Sie sich für die Klärung Ihrer vielen einzelfallbezogenen Fragen mit dem damals für Sie zuständigen Reha-Beratungsbereich in Verbindung. Ihr Reha-Fachberater kann in Kenntnis Ihrer Vorgeschichte konkret antworten.
Grundsätzlich schließt der aktuelle Rentenbezug wegen Erwerbsminderung keinerlei Reha-Leistung aus, weil auch während des RT-Bezugs an der Wiederherstellung der Gesundheit gearbeitet werden kann.
Berufliche Orientierung oder Arbeitserprobung sind keine Reha an sich und sind auch nicht mit Übergangsgeldanspruch verbunden.
Regelrechte Umschulungslehrgänge sind wenn die Belastbarkeit dafür gegeben sein sollte möglich. Es käme auch grds. zum Anspruch auf ÜG. Dieser wird bei Ihnen ggf. aus dem Tarifentgelt berechnet. Die zeitgleich gezahlte Rente wird dann als Einkommen auf das ÜG angerechnet.
In die Planung steigen Sie bitte so früh wie möglich ein. Es muss bei zeitigem Beginn einer Maßnahme die gesundheitliche Belastbarkeit geprüft werden. Das wird immer im Einzelfall zu prüfen sein.
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