Wenn die Weitergewährung der EU-Rente nicht beantragt wird, haben Sie grundsätzlich den Anspruch auf diese Rente verloren. Wenn allerdings innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erneut eine Rente beginnt, werden Ihnen für diese Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt ( Besitzschutz).
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie unter anderem nur erhalten, wenn Sie die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen.
Inwieweit ein Anspruch, die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld besteht, klären Sie bitte mit der zuständigen Agentur für Arbeit. Sie sollten sich aber vor Wegfall der EU-Rente persönlich hinsichtlich der Auswirkungen , der Höhe einer späteren Altersrente, in einer Auskunfts-und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen!