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Experten-Antwort

Nach EU-Rente?

von Aceton22.06.2013 | 14:22
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5 Antworten

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Grüße Euch, ich habe eine sicher sonderbare Frage, die für mich aber sehr wichtig ist, da ich jeden Cent benötige. - 59 Jahre - EU-Rente bis Nov. 2014 - Dann bin ich 60,5 Jahre - Möchte keinen neuen Antrag auf EU-Rente stellen, da ich um jeden Preis wieder arbeiten muss! - Bin dann arbeitslos und muss nach Auslaufen der EU-Rente ALG 1 beantragen, das meinem Wissen nach, geringer ausfallen wird. Ich habe aber die Hoffnung, dass ich irgendeinen Job finde und meine Gesundheit vielleicht mitspielt. - Sollte ich aber keinen Job finden und auch kein ALG 1 mehr bekommen ( ich hätte Anspruch auf 2 Jahre) und mit z.B. 62 Jahren (GdB 50%) die Rente beantragen, wie wären dann meine Bezüge? - Wird dann das Renteneintrittsalter 62 Jahre berechnet (natürlich mit den entsprechenden Abzügen) und/oder wird die EU-Rente irgendwie verrechnet. Welchen Anspruch habe ich dann überhaupt, wenn ich nach z.B. nach 1 ½ Jahren Arbeitslosigkeit einen Rentenantrag stellen würde und alle Voraussetzungen erfüllt hätte? Bekomme ich dann eine höhere Rente als die EU-Rente? Wie soll ich am Besten verfahren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn die Weitergewährung der EU-Rente nicht beantragt wird, haben Sie grundsätzlich den Anspruch auf diese Rente verloren. Wenn allerdings innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erneut eine Rente beginnt, werden Ihnen für diese Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt ( Besitzschutz).

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie unter anderem nur erhalten, wenn Sie die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen.

Inwieweit ein Anspruch, die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld besteht, klären Sie bitte mit der zuständigen Agentur für Arbeit. Sie sollten sich aber vor Wegfall der EU-Rente persönlich hinsichtlich der Auswirkungen , der Höhe einer späteren Altersrente, in einer Auskunfts-und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Sagelam 22.06.2013 | 15:18
Wenn Sie mit 60,5 Jahren und nach einer EM-Rente dann zur Afa gehen und ALG I beantragen, wird sofort deren ärztlicher Dienst eingeschaltet und die AfA wird Sie dann mit 100% Sicherheit innerhalb ganz ganz kurzer zeit zur Rehaantragstellung auufordfern. Also ob Sie es wollen doer nicht wird dann im Rahmen des Rehaantrages von der RV ( wieder ) geklärt ob Sie EM sind oder nicht. Sind Sie dann wieder EM bekommen Sie kein ALG I mehr und Sie sind da wo Sie vorher schon mal waren.... Hier zu den Abschlägen : https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
**!am 22.06.2013 | 15:41
Das ganze ist aber nunmal kein Wunschkonzert wo man sich die höhere Leistung aussuchen kann. Entweder ist man EM oder nicht. Und das jemand mit 60 1/2 Jahren und nach einer mehrjährigen EM-Rente schlagartig wieder gesund und damit erwerbs-/arbeitsfähig ist, kommt doch in der Praxis so nicht vor. Das ist doch reines Wunschdenken und entgegen jeglicher Praxiis. Die Agentur für Arbeit hat doch täglich damit zu tun und weiss was der Hintergrund des ALG I Antrages in so einem Fall ist . Jeder andere würde doch den EM-Verlängerungsantrag stellen und kein ALG I beziehen wollen. Die sind doch auch nicht " doof " bei der Agentur und wissen dann schon was zu tun ist. Eben sofort zur Rehaantragstellung auffordern und dann auf die Entscheidung der RV dazu warten. Und dann ist Ende Gelände mit ALG I. Die volle Anspruchsdauer von 2 Jahren wird in so einem Fall also niemals auszunutzen sein. Vielleicht einige Monate o.k. aber mehr doch nicht. Und so eine kurze Zeit des ALG I Bezuges trägt auch nicht zur EM-/ und Altersrenten erhöhung bei.
Rentneram 22.06.2013 | 16:29
Möchte keinen neuen Antrag auf EU-Rente stellen, da ich um jeden Preis wieder arbeiten muss! Weißt Du das Du 2014 den Arsch hoch machst!!!!!!!! Du bekommst EU-Rente bis Nov 2014,also bist Du krank,andere Leute müssen Jahre lang kämpfen. Ich würde Dir raten solange EU neu zubeantragen bis Du deine Altersrente als Schwerbeschädigter 50% stellen kannst,denn Deine Rente bleibt gleich was Du jetzt bekommst und wenn Du dann Arbeitsgeil wirst auf 450 Euro gesund arbeiten.
!!*am 23.06.2013 | 14:50
Stimmt **! Wunschkonzerte gibt es in Deutschland nur für Beamte.
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