Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Nach EU-Rente?

von Aceton22.06.2013 | 14:22
2705 Ansichten
5 Antworten
Grüße Euch, ich habe eine sicher sonderbare Frage, die für mich aber sehr wichtig ist, da ich jeden Cent benötige. - 59 Jahre - EU-Rente bis Nov. 2014 - Dann bin ich 60,5 Jahre - Möchte keinen neuen Antrag auf EU-Rente stellen, da ich um jeden Preis wieder arbeiten muss! - Bin dann arbeitslos und muss nach Auslaufen der EU-Rente ALG 1 beantragen, das meinem Wissen nach, geringer ausfallen wird. Ich habe aber die Hoffnung, dass ich irgendeinen Job finde und meine Gesundheit vielleicht mitspielt. - Sollte ich aber keinen Job finden und auch kein ALG 1 mehr bekommen ( ich hätte Anspruch auf 2 Jahre) und mit z.B. 62 Jahren (GdB 50%) die Rente beantragen, wie wären dann meine Bezüge? - Wird dann das Renteneintrittsalter 62 Jahre berechnet (natürlich mit den entsprechenden Abzügen) und/oder wird die EU-Rente irgendwie verrechnet. Welchen Anspruch habe ich dann überhaupt, wenn ich nach z.B. nach 1 ½ Jahren Arbeitslosigkeit einen Rentenantrag stellen würde und alle Voraussetzungen erfüllt hätte? Bekomme ich dann eine höhere Rente als die EU-Rente? Wie soll ich am Besten verfahren?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.06.2013 | 12:32

Wenn die Weitergewährung der EU-Rente nicht beantragt wird, haben Sie grundsätzlich den Anspruch auf diese Rente verloren. Wenn allerdings innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erneut eine Rente beginnt, werden Ihnen für diese Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt ( Besitzschutz).

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie unter anderem nur erhalten, wenn Sie die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen.

Inwieweit ein Anspruch, die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld besteht, klären Sie bitte mit der zuständigen Agentur für Arbeit. Sie sollten sich aber vor Wegfall der EU-Rente persönlich hinsichtlich der Auswirkungen , der Höhe einer späteren Altersrente, in einer Auskunfts-und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen!

4 Antworten

Sagelam 22.06.2013 | 15:18
Wenn Sie mit 60,5 Jahren und nach einer EM-Rente dann zur Afa gehen und ALG I beantragen, wird sofort deren ärztlicher Dienst eingeschaltet und die AfA wird Sie dann mit 100% Sicherheit innerhalb ganz ganz kurzer zeit zur Rehaantragstellung auufordfern. Also ob Sie es wollen doer nicht wird dann im Rahmen des Rehaantrages von der RV ( wieder ) geklärt ob Sie EM sind oder nicht. Sind Sie dann wieder EM bekommen Sie kein ALG I mehr und Sie sind da wo Sie vorher schon mal waren.... Hier zu den Abschlägen : https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[…
**!am 22.06.2013 | 15:41
Das ganze ist aber nunmal kein Wunschkonzert wo man sich die höhere Leistung aussuchen kann. Entweder ist man EM oder nicht. Und das jemand mit 60 1/2 Jahren und nach einer mehrjährigen EM-Rente schlagartig wieder gesund und damit erwerbs-/arbeitsfähig ist, kommt doch in der Praxis so nicht vor. Das ist doch reines Wunschdenken und entgegen jeglicher Praxiis. Die Agentur für Arbeit hat doch täglich damit zu tun und weiss was der Hintergrund des ALG I Antrages in so einem Fall ist . Jeder andere würde doch den EM-Verlängerungsantrag stellen und kein ALG I beziehen wollen. Die sind doch auch nicht " doof " bei der Agentur und wissen dann schon was zu tun ist. Eben sofort zur Rehaantragstellung auffordern und dann auf die Entscheidung der RV dazu warten. Und dann ist Ende Gelände mit ALG I. Die volle Anspruchsdauer von 2 Jahren wird in so einem Fall also niemals auszunutzen sein. Vielleicht einige Monate o.k. aber mehr doch nicht. Und so eine kurze Zeit des ALG I Bezuges trägt auch nicht zur EM-/ und Altersrenten erhöhung bei.
Rentneram 22.06.2013 | 16:29
Möchte keinen neuen Antrag auf EU-Rente stellen, da ich um jeden Preis wieder arbeiten muss! Weißt Du das Du 2014 den Arsch hoch machst!!!!!!!! Du bekommst EU-Rente bis Nov 2014,also bist Du krank,andere Leute müssen Jahre lang kämpfen. Ich würde Dir raten solange EU neu zubeantragen bis Du deine Altersrente als Schwerbeschädigter 50% stellen kannst,denn Deine Rente bleibt gleich was Du jetzt bekommst und wenn Du dann Arbeitsgeil wirst auf 450 Euro gesund arbeiten.
!!*am 23.06.2013 | 14:50
Stimmt **! Wunschkonzerte gibt es in Deutschland nur für Beamte.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026