Guten Morgen,
wie schon ausgeführt, muss unterschieden werden, ob Sie den Hinzuverdienst neben einer Altersrente oder die Grenzen für einen Minijob meinen.
Neben einer Altersrente (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) darf pro Kalenderjahr ein Betrag von 6.300 EUR Brutto hinzuverdient werden, ohne das die Altersrente gekürzt wird. Ob der Verdienst in einem Monat oder in 12 Monaten erzielt wurde, spielt keine Rolle.
Achtung: Entgelt aus einer Beschäftigung, egal wie hoch der Verdienst ist, wird bei Bezug einer Witwen/r-Rente IMMER berücksichtigt.
Ob der Verdienst versicherungsfrei ist, weil es sich um einen Minijob handelt (maximal 450 EUR/Monat) oder sozialversicherungspflichtig weil regelmäßig mehr als 450 EUR/Monat erzielt werden, hängt dann vom Arbeitsverhältnis ab.
Die Beiträge, die dann ggf. neben dem Altersrentenbezug entrichtet werden, werden als Zuschlagsentgeltpunkte ab Erreichen der Regelaltersgrenze noch nachberechnet.
Mit freundlichen Grüßen