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Experten-Antwort

Nachfrage zum Artikel bei Nachrichten

von Fragender Besucher28.05.2019 | 07:19
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Frage zu Verdienstgrenze Guten Morgen! Wie ist das zu verstehen? Bei Minijob Verdienstgrenzen beachten: Hier im Nachrichtenteil von Ihre Vorsorge! Als nicht Regelaltersrentner wird doch die jährliche 6.300 Eurogrenze im Rentenbescheid genannt, die keine Auswirkung auf eventuelle Kürzung beinhaltet. Wenn ich 6.300 durch 12 Monate teile, komme ich auf 525 €. Angenommen ich würde jetzt fast Mitte des Jahres einen solchen Minijob antreten, käme ich doch deutlich - abhängig von der Stundenzahl -bis Ende des Jahres auf einen höheren Rest-Monatsdurchnitt? Was bedeutet der Unterschied zu den o.g. 450 € im Artikel? Ich will das nur verstehen, bzw. nachvollziehen können? Hängt das möglicherweise mit der Sozialversicherungsfreiheit, sowohl als ob, als Geringfügig Beschäftigter zusammen? Wer von den Forumsteilnehmern, gerne auch der Experte, kann mir meine Fragen dazu beantworten? Mit freundlichem Gruß @Fragender Besucher

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

wie schon ausgeführt, muss unterschieden werden, ob Sie den Hinzuverdienst neben einer Altersrente oder die Grenzen für einen Minijob meinen.

Neben einer Altersrente (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) darf pro Kalenderjahr ein Betrag von 6.300 EUR Brutto hinzuverdient werden, ohne das die Altersrente gekürzt wird. Ob der Verdienst in einem Monat oder in 12 Monaten erzielt wurde, spielt keine Rolle.

Achtung: Entgelt aus einer Beschäftigung, egal wie hoch der Verdienst ist, wird bei Bezug einer Witwen/r-Rente IMMER berücksichtigt.

Ob der Verdienst versicherungsfrei ist, weil es sich um einen Minijob handelt (maximal 450 EUR/Monat) oder sozialversicherungspflichtig weil regelmäßig mehr als 450 EUR/Monat erzielt werden, hängt dann vom Arbeitsverhältnis ab.

Die Beiträge, die dann ggf. neben dem Altersrentenbezug entrichtet werden, werden als Zuschlagsentgeltpunkte ab Erreichen der Regelaltersgrenze noch nachberechnet.

Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten

senf-dazuam 28.05.2019 | 09:01
Hallo Fragender Besucher! Auf welche Nahcricht beziehen Sie sich konkret? Auf die shcnelle konnte ich keine aktuelle Nachricht dazu finden ... Generell: - Es gibt Hinzuverdienstgrenzen für die Rente, unterschiedlich je nach Rente, aber grundsätzlich mindestens 6300 Euro pro Jahr. - Es gibt Regelungen hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung eines Hinzuverdienstes (z.B. bei voller Erwerbsminderung), bei einem 450-Euro-Job geht man davon aus, dass die Grenze von 3 Stunden pro Tag nicht überschritten ist. - Dann gibt es auch noch Regelungen, wann ein Job versicherungspflichtig ist oder nicht, hier spielen die 450 Euro monatlich auch eine Rolle. Unklarheiten geklärt?
DvDam 28.05.2019 | 08:52
Hallo Fragender Besucher, Die 6.300€ beziehen sich aufs Jahr. Setzt sich zusammen aus 12 x 450€ + 2 x 450€ als eventuelle Sonderzahlungen. 14 x 450€ ist 6.300€. Wann die 6.300€ verdient werden ist der DRV egal. Ob in 1, 6, 12 Monaten oder an 1 Tag. Alles was darüber geht wird an der Rente abgezogen. gruss DvD
Fragenderam 28.05.2019 | 10:42
Guten Morgen @senf-dazu, Meine Frage bezog ich auf diesen Artikel: https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/bei-minijob-verdi… Erst mal vielen Dank für die bereits getätigten Antworten. In einem 1/2 Jahr werde ich Regelaltersrentner als besonders langjährig Versicherter und kann unbegrenzt dazuverdienen. Dieses Einkommen wird natürlich der Steuerpflicht unterliegen. Dabei ergibt sich die nächste Frage, ob es Sinn macht meinen Anteil freiwillig in die RV einzuzahlen zusammen mit dem AG-Anteil. Wer mir dazu antworten will, schreibe ich schon mal vorab Danke für die Mühe!
W°lfgangam 28.05.2019 | 22:33
Zitat von Fragender anzeigenausblenden
Hallo Fragender Besucher, der Artikel bezieht sich ausschließlich auf die Frage 'wann ist ein Minijob (noch) ein Minijob, wann nicht mehr' - hat mit der Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten erst mal gar nicht zu tun ...welche zusätzlichen Abgaben 'drohen', wenn vorausschauend die Spielregeln beim Minijob nicht eingehalten werden. Vorgezogene Rente und Hinzuverdienst sind aus Rentensicht etwas anders zu beurteilen. Bis zur Regelaltersrente gilt die Jahreshinzuverdienstgrenze von 6300 € während des Rentenbezug, sowohl für ein ganzes Rentenjahr, wie auch nur für ein teilweises Jahr des Rentenbezugs - meist ab Rentenbeginnjahr sowie auch im Jahr bis zur Regelaltersgrenze. Richtig, nach der Regelaltersrente können Sie unbegrenzt neben der Rente hinzuverdienen. Wahlweise mit der vorgegeben Versicherungsfreiheit (ich muss keine RV-Beiträge mehr zahlen = mehr Netto auf dem Konto) oder gegenüber dem AG erklärtem Verzicht auf die Versicherungsfreiheit = will weiter RV-Beiträge zahlen. Letzteres führt zu weiteren Rentenansprüchen, die jeweils zum 01.07. auf Ihre laufende Rente draufgelegt werden - einen kleinen Bonus/Zuschlag für die 'neuen Beiträge' gibt es zusätzlich. Rechnet sich das? Müssen Sie selbst beurteilen, ob Sie lieber gleich mehr Netto-Gehalt haben möchten oder in vielleicht rd. 8 Jahren die zusätzlich eingezahlten RV-Beiträge über die erhöhte Rente wieder ausgezahlt haben möchten ...rein statistisch, verglichen mit anderen 'Kapitalanlagen' gibt es nichts Besseres - wenn da nur die Laufzeit/Amortisation/wann endet mein Leben/Bezugsdauer der eigenen Rente + Bonuszahlungen, nicht wäre. Fragen Sie 'oben' mal nach, wie lange Sie hier 'unten' noch atmen/Ihre Rente genießen dürfen ;-) Gruß w.
Fragender Besucheram 29.05.2019 | 15:28
Allen die mir behilflich zu meinen Fragen waren, schreibe ich hiermit: Vielen herzlichen Dank! Ganz besonders @W*lfgang und dem @Experten. Mit diesen sehr zufrieden stellenden Antworten kann ich in Ruhe überlegen, welchen Weg ich bei Beginn der Regelaltersrente gehe. Mit freundlichen Grüßen und einen schönen Vatertag wünschend verbleibe ich ...
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