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Experten-Antwort

Nachweis Arbeitslosenzeit

von Hans Conradi12.06.2017 | 17:37
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2 Antworten

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In meiner Kontenklärung wurden meine kurzzeitigen Arbeitslosenzeiten berücksichtigt ( im Schnitt ca 1 - 2 Monate sogenannte Winterpause ) ,ich soll nachweisen das es Arbeitslosengeld 1 war u nicht Sozialhilfe . Dies ist mir aber nicht mehr möglich , da ich keine Unterlagen mehr habe. Zeiten von 1993 - 2000. Was kann ich tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans Conradi,

machen Sie es so, wie Herr Benzin empfohlen hat. Versuchen Sie zunächst, von der Krankenkasse eine Bestätigung zu bekommen.

Sollte die Krankenkasse keine Unterlagen mehr haben, besteht die Möglichkeit, dass Ihr Rentenversicherungsträger den Leistungsbezug anhand einer Prüfhilfe annäherungsweise rekonstruiert.

Sollte auch die Rekonstruktion erfolglos bleiben, haben Sie noch die Möglichkeit, den Leistungsbezug glaubhaft zu machen, zum Beispiel über Zeugenaussagen. Eine Glaubhaftmachung ist auch durch eine Versicherung an Eides statt möglich.

Wie Herr Benzin schon angemerkt hat, geht es um die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

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1 Antworten

Herr Benzinam 12.06.2017 | 17:45
Bitten Sie Ihre damalige Krankenkasse, dass diese Ihnen eine Bescheinigung über die Versicherung ausstellt. Diese müsste im System gespeichert haben, welche Leistung Sie damals bezogen haben. Sagen Sie denen, dass es um die 45 Jahre gehen würde. Die haben das seit Juli 2014 so schon so oft machen müssen, die wissen direkt Bescheid was Sie benötigen ;-) Falls auch das nicht mehr möglich ist, hat die DRV auch die Möglichkeit anhand einer Prüfhilfe diese Zeit nachzuvollziehen.
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