Hallo Hans Conradi,
machen Sie es so, wie Herr Benzin empfohlen hat. Versuchen Sie zunächst, von der Krankenkasse eine Bestätigung zu bekommen.
Sollte die Krankenkasse keine Unterlagen mehr haben, besteht die Möglichkeit, dass Ihr Rentenversicherungsträger den Leistungsbezug anhand einer Prüfhilfe annäherungsweise rekonstruiert.
Sollte auch die Rekonstruktion erfolglos bleiben, haben Sie noch die Möglichkeit, den Leistungsbezug glaubhaft zu machen, zum Beispiel über Zeugenaussagen. Eine Glaubhaftmachung ist auch durch eine Versicherung an Eides statt möglich.
Wie Herr Benzin schon angemerkt hat, geht es um die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte.