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Experten-Antwort

Nachzahlung-Halbwaisenrente-Studium-Bafög

von Elisabeth11.11.2016 | 13:12
1096 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe folgendes Anliegen: Ich habe für mein Studium Bafäg und Halbwaisenrente beantragt. Dem Bafögantrag wurde eher stattgegeben als der für die Halbwaisenrente. Auf dem Halbwaisenrentenbescheid stand, das mir Halbwaisenrente zab Oktober zusteht und die Zahlung für Oktober erst einmal einbehalten wird, da noch Klärungsbedarf mit anderen Stellen (in diesem Falle BAfög Amt) bestand. Nach Abgabe des Bescheides beim Bafögamt bekam ich auch schon 2 Wochen später den Bescheid, das sie eben meine Halbwaisenrente schon auf mein Bafög-Satz angerechnet haben (also das, was über den Freibetrag von 130€ liegt). Dann bekam ich einen Brief von der Deutschen Post, das ich die Halbwaisenrente für November im November ausgezahlt bekomme und sich eben eine laufende Zahlung ergibt. Beim Anruf bei der Rentenversicherung konnte man mir aufgrund der Nachzahlung keine Auskunft geben. Nun zu meiner Frage: Da von meinen Bafögsatz der über den Freibetrag liegende Betrag schon abgezogen würde, müsste das Anliegen doch schon geklärt sein? Wann könnte ich denn demnach mit der Nachzahlung rechnen? Am Telefon sagten sie mir, das diese extra gezahlt werden würde und nicht erst mit dem Betrag Ende November: Ich hoffe, ich habe alles verständlich beschrieben. LG Elisabeth

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elisabeth,

sobald die Antwort des BAföG-Amtes bezüglich eines möglichen Erstattungsanspruches vorliegt, wird die Nachzahlung abgerechnet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Elisabetham 11.11.2016 | 13:55
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Da das Bafögamt meinen Satz schon reduziert hat und auch den Satz für Oktober berücksichtigt hat (das zu viel gezahlte über di 130€ wurde angerechnet), kann ich dann automatisch davon ausgehen, das das Bafög-Amt die Rentenversicherung schon darüber in Kenntnis gesetzt hat? Mit freundlichen Grüßen Elisabeth
W*lfgangam 12.11.2016 | 16:27
Zitat von Elisabeth anzeigenausblenden
Hallo Elisabeth, kann sein, muss nicht. 'Mein' Bafög-Amt mach es mal so mal so ...ein Ersatzanspruch ist nicht immer ohne Daten möglich und manche MA haben da 'eigene' Bearbeitungsweisen. Wenn Sie es genau wissen wollen, einfach bei Ihrem Amt Montag anrufen. Gruß w.
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