Hallo Elisabeth,
sobald die Antwort des BAföG-Amtes bezüglich eines möglichen Erstattungsanspruches vorliegt, wird die Nachzahlung abgerechnet.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Da das Bafögamt meinen Satz schon reduziert hat und auch den Satz für Oktober berücksichtigt hat (das zu viel gezahlte über di 130€ wurde angerechnet), kann ich dann automatisch davon ausgehen, das das Bafög-Amt die Rentenversicherung schon darüber in Kenntnis gesetzt hat?
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth
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