Hallo Lydia,
hinsichtlich der Frage eines ALG-I-Anspruchs im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III muss ich Sie leider an Ihre zuständige Agentur für Arbeit verweisen. Im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung ist es uns leider nicht möglich, Fragen zum Recht der Arbeitsförderung/Arbeitslosenversicherung zu beantworten.
Soweit Sie dann tatsächlich keinen Anspruch auf ALG I (mehr) haben sollten, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich an Ihre zuständige ALG-II-Behörde zu wenden und dort einen möglichen Leistungsanspruch prüfen zu lassen.