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Experten-Antwort

Natlosigkeitsregelung

von Lydia20.11.2018 | 07:58
87 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Bin im Moment arbeitslos. Habe einen Antrag auf EM Rente gestellt. Der Antrag war abgeleht worden ist aber im Widerspruchsverfahren. Ich war bereits das 2. mal bei einem Gutachter, bin auch ausgesteuert bei der KK. Was muss ich nun tun. Das Arbeitsamt sagt mir, dass ich falls ich weiterhin krank geschrieben bin kein AlG 1 mehr bekomme. Können Sie mir helfen wie ich mich verhalten soll?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lydia,

hinsichtlich der Frage eines ALG-I-Anspruchs im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III muss ich Sie leider an Ihre zuständige Agentur für Arbeit verweisen. Im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung ist es uns leider nicht möglich, Fragen zum Recht der Arbeitsförderung/Arbeitslosenversicherung zu beantworten.

Soweit Sie dann tatsächlich keinen Anspruch auf ALG I (mehr) haben sollten, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich an Ihre zuständige ALG-II-Behörde zu wenden und dort einen möglichen Leistungsanspruch prüfen zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Danielaam 20.11.2018 | 08:07
Dazu bist du im falschen Forum. Guck doch mal im Elo-Forum oder krank-ohne-Rente. Hier werden nur DRV Fragen beantwortet. Wenn dein Alg1 endet hast du evtl Anspruch auf Alg2 oder erneutes Krankengeld, je nach Blockfrist. Zum Thema Blockfristen ( nach 18 Monaten ist noch lange nicht Schluss) kann ich dir das Krankengeldforum empfehlen
Danielaam 20.11.2018 | 08:41
Ich weiß aus eigener Erfahrung dass Du zu diesem Thema ganz viel Hilfe im Forum " Krank ohne Rente" bekommen kannst. Ich wünsche Dir alles Gute.
Danielaam 20.11.2018 | 08:44
Ich habe gerade bemerkt, dass der vorherige Beitrag auch von einer Daniela erstellt wurde. Ich habe zufällig auch diesen Nickname gewählt. Sorry. Ich bin eine andere zweite Person , die Dir geantwortet hat.
Grokoam 20.11.2018 | 09:19
Wie wäre es "Nahtlos" arbeiten zu gehen?
Schorscham 20.11.2018 | 12:00
Anspruch auf Arbeitslosengeld_1 besteht nur für einen individuell begrenzten Zeitaum, egal ob man "normal" arbeitslos ist oder ob die "Nahtlosigkeitsregelung" gilt. Danach bleibt Ihnen nichts anders übrig, als Arbeitslosengeld_2-Ansprüche prüfen zu lassen, von Ihren Ersparnissen zu leben oder arbeiten zu gehen. MfG
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