Hallo Frager,
die Hinzuverdienstgrenzen errechnen sich aus dem Teilrentenfaktor x mtl. Bezugsgröße x EP der letzten drei Jahren vor Eintritt der EM. Da sich keiner dieser Faktoren zum 01.07.2015 ändert, bleibt es auch bei den bisherigen Hinzuverdienstgrenzen. Die Mindesthinzuverdienstgrenze von 450,- € wurde ebenfalls nicht geändert. Die individuellen Hinzuverdienstgrenzen teilt Ihnen ihr Rentenversicherungsträger mit.