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Experten-Antwort

neue Hinzuverdienstgrenzen ab 1.7.2015

von Frager21.06.2015 | 11:35
1329 Ansichten
14 Antworten

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Schönen guten Tag Ich beziehe eine volle Rente wegen teilw. Erwerbsminderung. Stehen die neuen Hinzuverdienstgrenzen ab 1.7.2015 schon fest? Bisher habe ich noch keine Nachricht der DRV.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frager,

die Hinzuverdienstgrenzen errechnen sich aus dem Teilrentenfaktor x mtl. Bezugsgröße x EP der letzten drei Jahren vor Eintritt der EM. Da sich keiner dieser Faktoren zum 01.07.2015 ändert, bleibt es auch bei den bisherigen Hinzuverdienstgrenzen. Die Mindesthinzuverdienstgrenze von 450,- € wurde ebenfalls nicht geändert. Die individuellen Hinzuverdienstgrenzen teilt Ihnen ihr Rentenversicherungsträger mit.

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13 Antworten

W*lfgangam 21.06.2015 | 13:13
Hallo Frager, was sollte sich (West) ändern? Basiswert für die Hinzuverdienstgrenzen ist u. a. die 'Bezugsgröße' und die ändert sich zum 01.07. nicht. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w.
B.am 21.06.2015 | 13:06
Die (leichte) Anhebung der Hinzuverdienstverdienstgrenzen im Osten zum 01.07. werden in der Regel nur auf direkte Nachfrage dem Leistungsbezieher mitgeteilt. Rufen Sie an und bitten um Zusendung
SozPolam 21.06.2015 | 13:12
Halten Sie diese nur ja peinlich genau ein, sonst kommen WIR Ihnen gleich auf die Schliche! Dann wird die Rente sofort gestrichen und Sie kommen vielleicht sogar in das Zuchthaus, wenn Sie nicht alles zurückzahlen!
R. Fischeram 21.06.2015 | 14:34
Hallo Gacki, Ihren Kommentar zu W*lfgang finde ich unmöglich! Er gibt hier immer gute Antworten und hat mir super weiter geholfen! R. Fischer
Rentenzombieam 21.06.2015 | 15:20
Mach dir nix draus, die zwei haben sich seit Jahren lieb!
Herz1952am 21.06.2015 | 15:39
Rentenzombie hat recht. Wenn Gacki sich allerdings weiterhin daneben benimmt, wird sein Freilauf wieder gestrichen und er kommt in die Käfighaltung (Einzelhaft).
Frank_73am 21.06.2015 | 16:24
Mein Nachbar scheint ein Kollege von Dir zu sein. Der hat mich nämlich schon mal beim JobCenter angesch....n, weil ich vergessen hatte, einen Nebenverdienst zu melden. Das hat nun zur Folge, dass ich aus Trotz nie wieder arbeiten gehen werde!
GroKoam 21.06.2015 | 16:52
Da kennst Du Dich aber gut aus.
SozPolam 21.06.2015 | 17:22
Halten Sie diese nur ja peinlich genau ein, sonst kommen WIR Ihnen gleich auf die Schliche! Dann wird die Rente sofort gestrichen und Sie kommen vielleicht sogar in das Zuchthaus, wenn Sie nicht alles zurückzahlen!
Mein Nachbar scheint ein Kollege von Dir zu sein. Der hat mich nämlich schon mal beim JobCenter angesch....n, weil ich vergessen hatte, einen Nebenverdienst zu melden. Das hat nun zur Folge, dass ich aus Trotz nie wieder arbeiten gehen werde!
"Vergessen", aha. Das können Sie vergessen, dass Sie das vergessen haben. Haben Sie nicht absichtlich den Steuer- und Beitragszahler geschädigt? Sind nicht Sie es, der zur Rechenschaft zu ziehen ist? Gehören etwa nicht ins Zuchthaus? Hmmmmm?
Frank_73am 21.06.2015 | 19:08
Zuchthaus, wegen der lächerlichen 8.000 Euro?
SozPolam 21.06.2015 | 21:42
Gehören etwa nicht ins Zuchthaus? Hmmmmm?
Zuchthaus, wegen der lächerlichen 8.000 Euro?
Genau da gehört solch ein Subjekt hin, oder? Prügel von morgens bis anbends und umgekehrt, damit auch so einer lernt, was erlaubt ist und was nicht. Wer betrügt, muß doch büßen, oder eta nicht?
H.am 22.06.2015 | 12:44
Das ist, so, falsch bzw. gilt nur bei Wohnsitz im Westen. Für Osten gilt § 228a Abs.2 SGB VI : Teilrentenfaktor x mtl. Bezugsgröße [* aRW (Ost) / aRW (West)] x EP der letzten drei Jahren vor Eintritt der EM Da es zum 01.07.2015 eine Rentenanpassung gab und die Anpassungssätze unterschiedlich stark ausgefallen sind, ändert sich folgerichtig der Faktor aus der Division von aRW (Ost) / aRW (West). Es gelten somit ab 01.07.2015 bei Rentenbeziehern mit Wohnsitz in den Neuen Bundesländern andere Telrenten-Hinzuverdienstgrenzen als vor dem 01.07.2015. Wie oben bereits erwähnt (B. - 21.06.2015 - 13:06), ist der Unterschied aber nur minimal.
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