Hallo Detlef Kreutz,
es kann verschiedene Gründe geben, warum der neue Befundbericht Ihrer behandelnden Ärztin nicht an den Gutachter weitergegeben wurde. Eine zuverlässige Auskunft könnte Ihnen nur der zuständige Arzt der DRV geben. Hier im Forum könnte man allenfalls darüber "spekulieren".
Ich kann Sie aber insoweit beruhigen, dass der externe Gutachter letztlich nicht die endgültige Entscheidung über das Vorliegen einer Erwerbsminderung trifft, sondern die Ärzte der Rentenversicherung. Somit wird der Befundbericht Ihrer behandelnden Ärztin normalerweise nicht unbeachtet bleiben, sondern zusammen mit dem externen Gutachten in die Gesamtbeurteilung einfließen.
Übrigens: Wenn der externe Gutachter unabhängig von Ihrer behandelnden Ärztin zu denselben Befunden kommt, werden die Ergebnisse beider Ärzte dadurch verifiziert – was ja durchaus in Ihrem Interesse sein sollte.