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Experten-Antwort

Nicht alle ärztlichen Befunde beim Gutachter

von Detlef07.07.2018 | 14:32
1421 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, Um mich kurz zu fassen: Gestern hatte ich einen Termin bei einem Gutachter. Der Gutachter hatte alle Medizinische Gutachten zurück bis vor 20 Jahren alles da.,außer das neuste Gutachten von der Fachärztin die mich behandelt. Nach dem ich mich bei einem Sachbearbeiter der Rentenkasse erkundigt habe ob der Befund nicht vorliegt oder vergessen wurde, teilte man mir mit das der Ärzterat der DRV bestimmt welche Unterlagen der Gutachter zugeschickt bekommt!?! Meine Frage jetzt an Sie geehrte Damen und Herren, Mir und auch meiner Frau erschließt nicht warum der Arzt der DRV bestimmt welche Unterlagen der Gutachter zugeschickt bekommt und welche nicht. Meines Erachtens sind doch alle Unterlagen wichtig, grad die neusten. Oder verstehe ich das falsch? Ich danke Ihnen für eine Antwort. MfG Detlef Kreutz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Detlef Kreutz,

es kann verschiedene Gründe geben, warum der neue Befundbericht Ihrer behandelnden Ärztin nicht an den Gutachter weitergegeben wurde. Eine zuverlässige Auskunft könnte Ihnen nur der zuständige Arzt der DRV geben. Hier im Forum könnte man allenfalls darüber "spekulieren".

Ich kann Sie aber insoweit beruhigen, dass der externe Gutachter letztlich nicht die endgültige Entscheidung über das Vorliegen einer Erwerbsminderung trifft, sondern die Ärzte der Rentenversicherung. Somit wird der Befundbericht Ihrer behandelnden Ärztin normalerweise nicht unbeachtet bleiben, sondern zusammen mit dem externen Gutachten in die Gesamtbeurteilung einfließen.

Übrigens: Wenn der externe Gutachter unabhängig von Ihrer behandelnden Ärztin zu denselben Befunden kommt, werden die Ergebnisse beider Ärzte dadurch verifiziert – was ja durchaus in Ihrem Interesse sein sollte.

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9 Antworten

Schadeam 07.07.2018 | 17:12
Wenn der Ärzterat (was immer das auch sein soll-bei meinen RV Träger gibts so ein Gremium nicht) zum Ergebnis kommt irgendein Bericht sei für die medizinische Beurteilung des Gutachters nicht nötig, wird kein medizinische Laie - also niemand im Forum - dazu etwas qualifiziertes beitragen können. Da kann man Ihnen nur raten: Wenn das was Sie beantragt haben - ohne Antrag wäre wohl kein Gutachten erforderlich - abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen. Ob dafür das fragliche "Gutachten" wichtig ist, weiß auch keiner im Forum. Das besprechen Sie zu gegebener Zeit mit Ihrem medizinischen Fachpersonal.
Detlefam 08.07.2018 | 19:34
Sehr geehrte/r Frau, Herr Schade, 1.Danke für die schnelle Antwort. 2 Vielleicht habe ich mich mit Ärzterat falsch ausgedrückt. Ich meine aus ihrer Antwort, aber heraus zu lesen, dass Sie mich verstanden haben. Entscheider oder zuständige Arzt der Rentenkasse für meinen Antrag (Aktenzeichen) wäre vielleicht besser gewesen. Es gibt wie sie schon in Ihrer Antwort erwähnten Laien! 3. Natürlich habe ich einen Antrag gestellt, den aus Langeweile gehe ich nicht zum Gutachter. Mir ging es nur um die Frage und damit bin ich bei weitem nicht alleine, ( Gespräche mit Freunden) erschließt uns nicht oder sollte ich besser schreiben:wir verstehen nicht diese Vorgehensweise. Denn nein neutraler, externer Gutachter sollte sich doch durch Vorlage aller vollständigen Unterlagen, die auch von der DRV angefordert wurden und dort vorliegen, einen Eindruck machen. Unser Auffassung nach. Natürlich kann ich mich ja irren. Laie, deswegen die Fragestellung. 4.Das nur Laien im Forum unterwegs sind, kann man nicht wissen, da ja auch von Experten hier die Rede ist. Ändert aber nichts daran das ich, wir die Vorgehensweise nicht verstehen. Nichts für ungut, danke nochmals, Frau oder Herr Schade MfG Detlef
Schadeam 08.07.2018 | 21:10
ob ich männlich oder weiblich oder geschlechtsneutral bin tut nichts zur Sache. Mit Laien habe ich - und das ist aus dem Kontext klar, gemeint, dass hier keine Ärzte unterwegs sind. Auch die DRV Mitarbeiter und der morgen antwortende Expert (Mann oder Frau) kann die medizinischen Aspekte Ihrer Frage nicht beantworten.
Angelaam 08.07.2018 | 22:00
Hallo, ich war im Januar bei einer Gutachterin. Hätte ich im Vorfeld der BfA nicht das Gutachten des Medizinischen Dienstes der KK und einen älteren Arztbericht zukommen lassen, so hätte meine Gutachterin überhaupt keine ärztlichen Unterlagen gehabt. Zu dem entsprechenden Zeitpunkt wurde meine mich behandelnde Ärztin noch gar nicht aufgefordert ein Arztbericht ihrerseits zu erstellen. Als ich meine Gutachterin direkt darauf ansprach (ohne mein freiwilliges Zutun hätte sie also nichts in den Händen gehabt) meinte sie doch tatsächlich, dass die BfA absichtlich so handelt, weil auch sie als Gutachterin ständig kontrolliert wird, sie also richtig begutachtet etc. Das muss man sich mal vorstellen. 1 1/2 h sollen ausreichen, um sich ein Bild über ein (in meinem Fall seltenes Krankheitsbild zu verschaffen). Des weiteren sollte ich körperlich nicht untersucht werden. Auch darüber wurde meine Gutachterin nicht in Kenntnis gesetzt. Kurz vor dem Ende ihrer Begutachtung meinte sie aber von sich aus, mir den Stress einer körperlichen Untersuchung nicht zumuten zu wollen. Was ich damit sagen will? Alle Unterlagen mit zur Begutachtung nehmen, weil man auch davon ausgehen muss, dass gewisse Unterlagen absichtlich nicht weitergeleitet werden. VG Angela
Detlefam 09.07.2018 | 10:20
Hallo Schade, Sie haben natürlich recht, Ihre Geschlechtzugehörigkeit ist belanglos. Sie können mir glauben, wenn ich Ihnen sage:Die interessiert mich soviel wie ein Sack Reis in China. Natürlich wollte ich Sie nicht kränken, sondern nur höflich sein. 2. Woher wollen Sie wissen, das in diesem Forum keine Mediziner oder anders ausgedrückt medizinische Fachleute unterwegs sind? MfG Detlef
W*lfgangam 09.07.2018 | 21:12
Zitat von Angela anzeigenausblenden
Hallo Angela, soll sich ein Gutachter in erster Linie nicht eine eigene/unabhängige Meinung aufgrund des 'Erkrankungsbildes/der vorhandenen Erwerbsfähigkeit/-minderung' bilden, oder halten Sie es für besser, wenn 'einer vom anderen' einfach abschreibt? ...macht natürlich weniger Mühe, 'Gutachten' ruckzuck erstellt - her mit der Peanuts-Erstattung dafür von der DRV ...der nächste kassenfüllende PKV-Patient wartet schon ;-) Natürlich sind vorhanden med. Grund-Berichte sicher sehr sinnvoll, was im Einzellfall aber kontraproduktiv sein kann. Gruß w.
Detlefam 10.07.2018 | 10:27
Danke an den Experten, für die ausgezeichnete Antwort. Damit kann ich was anfangen und erklärt mir die Vorgehensweise innerhalb der DRV. Danke nochmals. MfG Detlef
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